Lack of due discretion, Armagh (1. Instanz), 02.03.1985

Eheschließungsdatum: März 1975. Ehenichtigkeitsklage wird eingereicht am 14.03.1981 mit der Begründung von mangelndem Urteilsvermögen und Eheführungsunfähigkeit seitens des Beklagten. Bezüglich des Klagegrundes mangelndes Urteilsvermögen lautet das Urteil NEGATIVE wegen schlechter Beweislage. Bezügl...

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Bibliographic Details
Main Author: McAreavey, John (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
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Published: 1987
In: Matrimonial decisions of Great Britain and Ireland
Year: 1987, Volume: 23, Pages: 120-121
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Jurisdiction
B Eheführungsunfähigkeit
B Marriage law
B Psyche
B defectus discretionis iudicii
B Marriage
B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 1095, §2
B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 1095, §3
B Eheschließungsunfähigkeit
Description
Summary:Eheschließungsdatum: März 1975. Ehenichtigkeitsklage wird eingereicht am 14.03.1981 mit der Begründung von mangelndem Urteilsvermögen und Eheführungsunfähigkeit seitens des Beklagten. Bezüglich des Klagegrundes mangelndes Urteilsvermögen lautet das Urteil NEGATIVE wegen schlechter Beweislage. Bezüglich des Klagegrundes Eheführungsunfähigkeit werden die Aussagen der Klägerin bezüglich des jähzornigen Temperamentes des Beklagten (Androhung von Selbstmord, wenn sie ihn verlassen würde; Gewaltanwendung gegenüber seiner Frau; unverantwortlicher Umgang mit Geld; Verbot, dass sie weiterhin voll ihren Beruf ausübt...) von Zeugenaussagen unterstützt und vom Gericht als schwerwiegend genug angesehen, um ein AFFIRMATIVES Urteil zu begründen
Contains:Enthalten in: Matrimonial decisions of Great Britain and Ireland