Lack of due discretion; inability, Westminster (1. Instanz), 25.02.1988

Eheschließungsdatum: Februar 1969. Beide Parteien gehören der "Flower-Power"-Bewegung der späten sechziger Jahre an. Sie nahmen Drogen, die Klägerin hatte einen Nervenzusammenbruch und der Beklagte war Homosexuell veranlagt. Als Ehenichtigkeitsgründe werden angeführt: mangelndes Urteilverm...

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書目詳細資料
主要作者: Brockie, Michael (Author)
格式: Print Article
語言:Undetermined language
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Interlibrary Loan:Interlibrary Loan for the Fachinformationsdienste (Specialized Information Services in Germany)
出版: 1988
In: Matrimonial decisions of Great Britain and Ireland
Year: 1988, 卷: 24, Pages: 104-106
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Eheführungsunfähigkeit
B 同性戀
B Mangelndes Urteilsvermögen
B 結婚
B 天主教會 Codex iuris canonici 1983. can. 1095, §2
B 天主教會 Codex iuris canonici 1983. can. 1095, §3
B 心靈
B 婚姻
B 司法判決
B Eheschließungsunfähigkeit
實物特徵
總結:Eheschließungsdatum: Februar 1969. Beide Parteien gehören der "Flower-Power"-Bewegung der späten sechziger Jahre an. Sie nahmen Drogen, die Klägerin hatte einen Nervenzusammenbruch und der Beklagte war Homosexuell veranlagt. Als Ehenichtigkeitsgründe werden angeführt: mangelndes Urteilvermögen entweder bei einer oder bei beiden Parteien und Eheführungsunfähigkeit seitens des Beklagten. Zu beiden Klagegründen fällt das Gericht ein AFFIRMATIVES Urteil
Contains:Enthalten in: Matrimonial decisions of Great Britain and Ireland