Lack of due discretion; inability, Northampton (1. Instanz), 09.07.1987

Eheschließungsdatum: September 1973. Aufgrund mangelnder Anpassungsbereitschaft und mangelnden Anpassungsvermögens hauptsächlich seitens des Mannes geht diese Ehe nach einigen Versöhnungsversuchen in die Brüche. Die Klägerin begründet ihre Nichtigkeitsklage mit mangelndem Urteilsvermögen und Eheführ...

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Bibliographic Details
Main Author: Fennell, John (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
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Published: 1988
In: Matrimonial decisions of Great Britain and Ireland
Year: 1988, Volume: 24, Pages: 69-77
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Eheführungsunfähigkeit
B Jurisdiction
B Marriage law
B Psyche
B defectus discretionis iudicii
B Marriage
B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 1095, §2
B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 1095, §3
B Eheschließungsunfähigkeit
Description
Summary:Eheschließungsdatum: September 1973. Aufgrund mangelnder Anpassungsbereitschaft und mangelnden Anpassungsvermögens hauptsächlich seitens des Mannes geht diese Ehe nach einigen Versöhnungsversuchen in die Brüche. Die Klägerin begründet ihre Nichtigkeitsklage mit mangelndem Urteilsvermögen und Eheführungsunfähigkeit auf beiden Seiten. Bezüglich der Klägerin selbst lässt sich keine eindeutige Beweisgrundlage zu diesem Klagegrund erheben, wohl aber in Bezug auf ihren Mann. Kurzgefasst kommt das Gericht zu dem Schluss, dass der Beklagte von Beginn der Beziehung an zu sehr an seinen Eigenarten des Junggesellen festgehalten habe und weder ein hinreichendes Urteilsvermögen bezüglich der Aufforderungen des ehelichen Lebens noch hinreichende Eheführungsfähigkeit besessen habe: AFFIRMATIVES Urteil zu beiden Klagegründen auf Seiten des Mannes
Contains:Enthalten in: Matrimonial decisions of Great Britain and Ireland