Lack of due discretion; inability, Armagh Regional (1. Instanz). 30.05.1984

Eheschließungsdatum: August 1977. Eheunfähigkeitsklage wurde eingerichtet im September 1980 mit folgender Begründung: mangelndes Urteilsvermögen und Eheführungsunfähigkeit seitens der Frau. Die psychologischen Gutachten sagen klar aus, dass es keinen Grund zu der Annahme gebe, die Beklagte sei zum Z...

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Bibliographic Details
Main Author: McAreavey, John (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
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Published: 1987
In: Matrimonial decisions of Great Britain and Ireland
Year: 1987, Volume: 23, Pages: 96-98
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Jurisdiction
B Marriage law
B Psyche
B defectus discretionis iudicii
B Marriage
B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 1095, §2
B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 1095, §3
B Eheschließungsunfähigkeit
Description
Summary:Eheschließungsdatum: August 1977. Eheunfähigkeitsklage wurde eingerichtet im September 1980 mit folgender Begründung: mangelndes Urteilsvermögen und Eheführungsunfähigkeit seitens der Frau. Die psychologischen Gutachten sagen klar aus, dass es keinen Grund zu der Annahme gebe, die Beklagte sei zum Zeitpunkt der Eheschließung dazu unfähig gewesen. Deshalb wird zum Klagegrund des mangelnden Urteilsvermögens NEGATIVE entschieden. Demnoch sprechen die Gutachten zu einem späteren Zeitpunkt von schwer psychischen Krankheit, von Hypomanie. Das Gericht urteilt jedoch auch zum zweiten Klagegrund ihrer Eheführungsunfähigkeit NEGATIVE, da ihre Krankheit erwiesenermaßen eng mit dem Verhalten ihres Mannes zu tun hat, der mit Alkoholproblemen v. a. zu schaffen hatte
Contains:Enthalten in: Matrimonial decisions of Great Britain and Ireland