Lack of due discretion; inability, Dublin (I. Instanz), 2.10.1984

Eheschließungsdatum: Mai 1976. Die Ehe wurde geschlossen, weil die Klägerin schon schwanger war. Schon vor der Eheschließung trank der Beklagte Alkohol in Übermaßen, was sich nach der Heirat fortsetzte und schließlich die Trennung verursachte. Obwohl die Aussagen zum Grund für das Scheitern der Ehe...

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Bibliographic Details
Main Author: Payne, Ivan (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
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Published: 1988
In: Matrimonial decisions of Great Britain and Ireland
Year: 1988, Volume: 24, Pages: 59-61
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Eheführungsunfähigkeit
B Jurisdiction
B Marriage law
B Psyche
B defectus discretionis iudicii
B Marriage
B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 1095, §2
B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 1095, §3
B Eheschließungsunfähigkeit
Description
Summary:Eheschließungsdatum: Mai 1976. Die Ehe wurde geschlossen, weil die Klägerin schon schwanger war. Schon vor der Eheschließung trank der Beklagte Alkohol in Übermaßen, was sich nach der Heirat fortsetzte und schließlich die Trennung verursachte. Obwohl die Aussagen zum Grund für das Scheitern der Ehe nicht einheitlich bei beiden Parteien sind, gibt der Beklagte wohl seinen Allkoholmissbrauch zu. Das psychologische Gutachten sieht die Probleme jedoch nicht so sehr in der Frage der Eheführungsunfähigkeit, sondern eher im Bereich des mangelnden Urteilsvermögens. Daher fällt das Urteil zum Klagegrund der Eheführungsunfähigkeit NEGATIVE aus. Das Gericht hällt jedoch auch die Frage des mangelnden Urteilsvermögens nicht für hinreichend erwiesen und fällt auch zu diesem Klagegrund ein NEGATIVES Urteil
Contains:Enthalten in: Matrimonial decisions of Great Britain and Ireland