Lack of due discretion; inability, Westminster, 26.05.1988

Eheschließungsdatum: April 1960. Schon kurz vor der Eheschließung war die Klägerin nicht mehr von der Richtigkeit dieses Schrittes überzeugt, willigte aber dennoch in die Ehe ein. Sie empfand die Ehe jedoch nicht als glücklich; der endgültige Bruch erfolgte, als sie von der homosexuellen Veranlagung...

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Bibliographic Details
Main Author: MacPherson, Ishbel (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
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Published: 1988
In: Matrimonial decisions of Great Britain and Ireland
Year: 1988, Volume: 24, Pages: 106-109
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Eheführungsunfähigkeit
B Jurisdiction
B Marriage law
B Psyche
B defectus discretionis iudicii
B Marriage
B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 1095, §2
B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 1095, §3
B Eheschließungsunfähigkeit
Description
Summary:Eheschließungsdatum: April 1960. Schon kurz vor der Eheschließung war die Klägerin nicht mehr von der Richtigkeit dieses Schrittes überzeugt, willigte aber dennoch in die Ehe ein. Sie empfand die Ehe jedoch nicht als glücklich; der endgültige Bruch erfolgte, als sie von der homosexuellen Veranlagung ihres Mannes erfuhr, die auch die wenig ausgeprägte sexuelle Beziehung in dieser Ehe erklären konnte. Sie reicht Ehenichtigkeitsklage mit der Begründung des mangelnden Urteilsvermögen und der Eheführungsunfähigkeit seitens ihres Mannes ein. Das Gericht kommt zu beiden Ehenichtigkeitsgründen zu einem AFFIRMATIVEN Urteil, wiewohl es ausdrücklich darauf hinweist, damit nicht sagen zu wollen, dass Homosexualität a priori mangelndes Urteilsvermögen in Bezug auf die Ehe bedeutet
Contains:Enthalten in: Matrimonial decisions of Great Britain and Ireland