Lack of due discretion; inability, Westminster, 26.05.1988
Eheschließungsdatum: April 1960. Schon kurz vor der Eheschließung war die Klägerin nicht mehr von der Richtigkeit dieses Schrittes überzeugt, willigte aber dennoch in die Ehe ein. Sie empfand die Ehe jedoch nicht als glücklich; der endgültige Bruch erfolgte, als sie von der homosexuellen Veranlagung...
| Autor principal: | |
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| Tipo de documento: | Print Artigo |
| Idioma: | Inglês |
| Verificar disponibilidade: | HBZ Gateway |
| Interlibrary Loan: | Interlibrary Loan for the Fachinformationsdienste (Specialized Information Services in Germany) |
| Publicado em: |
1988
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| Em: |
Matrimonial decisions of Great Britain and Ireland
Ano: 1988, Volume: 24, Páginas: 106-109 |
| Classificações IxTheo: | SB Direito canônico |
| Outras palavras-chave: | B
Eheführungsunfähigkeit
B Psique B Mangelndes Urteilsvermögen B Incapacidade matrimonial B Jurisprudência B Direito matrimonial B Igreja católica Codex iuris canonici 1983. can. 1095, §2 B Igreja católica Codex iuris canonici 1983. can. 1095, §3 B Eheschließungsunfähigkeit |
| Resumo: | Eheschließungsdatum: April 1960. Schon kurz vor der Eheschließung war die Klägerin nicht mehr von der Richtigkeit dieses Schrittes überzeugt, willigte aber dennoch in die Ehe ein. Sie empfand die Ehe jedoch nicht als glücklich; der endgültige Bruch erfolgte, als sie von der homosexuellen Veranlagung ihres Mannes erfuhr, die auch die wenig ausgeprägte sexuelle Beziehung in dieser Ehe erklären konnte. Sie reicht Ehenichtigkeitsklage mit der Begründung des mangelnden Urteilsvermögen und der Eheführungsunfähigkeit seitens ihres Mannes ein. Das Gericht kommt zu beiden Ehenichtigkeitsgründen zu einem AFFIRMATIVEN Urteil, wiewohl es ausdrücklich darauf hinweist, damit nicht sagen zu wollen, dass Homosexualität a priori mangelndes Urteilsvermögen in Bezug auf die Ehe bedeutet |
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| Obras secundárias: | Enthalten in: Matrimonial decisions of Great Britain and Ireland
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