Lack of due discretion; inability, Brentwood, 16.05.1986
Die Klägerin und der Beklagte heirateten im Nov. 1958. Nach der Eheschließung setzte sich eine lange Krankheitsphase fort, die schon vorher begonnen hatte. Seit 1961 machten sich Zeichen psychischer Krankheit bemerkbar, die 1982 zum Scheidungsverfahren führten. - Die Klägerin legt Ehenichtigkeitskla...
Main Author: | |
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Format: | Print Article |
Language: | Undetermined language |
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Published: |
1986
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In: |
Matrimonial decisions of Great Britain and Ireland
Year: 1986, Volume: 22, Pages: 46-50 |
IxTheo Classification: | SB Catholic Church law |
Further subjects: | B
Jurisdiction
B Eheführungsunfähigkeit B Marriage law B Psyche B defectus discretionis iudicii B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 1095, §1 B Marriage B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 1095, §3 B Eheschließungsunfähigkeit |
Summary: | Die Klägerin und der Beklagte heirateten im Nov. 1958. Nach der Eheschließung setzte sich eine lange Krankheitsphase fort, die schon vorher begonnen hatte. Seit 1961 machten sich Zeichen psychischer Krankheit bemerkbar, die 1982 zum Scheidungsverfahren führten. - Die Klägerin legt Ehenichtigkeitsklage mit der Begründung vor, ihr Mann habe an mangelndem Urteilsvermögen und an psychischer Eheunfähigkeit gelitten. - Das Gericht entscheidet NEGATIVE zum Klagegrund des mangelnden Urteilsvermögens, AFFIRAMTIVE zur psychischen Eheunfähigkeit. Dieses Urteil begründet sich aus der Tatsache, dass auf seiten des Beklagten zwar Elemente psychischer Krankheit (v. a. Depressionen) vorhanden sind, jedoch nicht bewiesen werden kann, dass diese zum Zeitpunkt der Eheschließung so vorherrschend waren, dass sie eine "perturbatio mentis" hervorgerufen hätten. Indessen begründet dieses Krankheitsbild die psychische Eheunfähigkeit (can. 1095, 3°) |
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Contains: | Enthalten in: Matrimonial decisions of Great Britain and Ireland
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