Lack of due discretion; inability, Westminster, 29.09.1988

Eheschließungsdatum: März 1957. Ausschlaggebender Grund für die Eheschließung war die Schwangerschaft der Frau. Der Kläger begründet seine Nichtigkeitsklage damit, nie eine wirklich emotionale Beziehung zu seiner Frau gehabt zu haben (obwohl die Ehe gut 16 Jahre gedauert hat). Die Aussagen der klage...

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Bibliographic Details
Main Author: Brown, Ralph 1931- (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
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Published: 1988
In: Matrimonial decisions of Great Britain and Ireland
Year: 1988, Volume: 24, Pages: 132-135
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Jurisdiction
B Marriage law
B defectus discretionis iudicii
B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 1095, §2
B Eheschließungsunfähigkeit
Description
Summary:Eheschließungsdatum: März 1957. Ausschlaggebender Grund für die Eheschließung war die Schwangerschaft der Frau. Der Kläger begründet seine Nichtigkeitsklage damit, nie eine wirklich emotionale Beziehung zu seiner Frau gehabt zu haben (obwohl die Ehe gut 16 Jahre gedauert hat). Die Aussagen der klagenden Partei selbst sowie andere Zeugenaussagen geben jedoch nicht genügend Hinweise auf mangelndes Urteilsvermögen seitens des Klägers zum Zeitpunkt der Eheschließung, welches durch die Verantwortung für die Schwangerschaft hervorgerufen sein könnte. Infolgedessen urteilen die Richter NEGATIVE
Contains:Enthalten in: Matrimonial decisions of Great Britain and Ireland