Lack of due discretion; inability, Westminster, 26.01.1984
Der Kläger (Mitglied der Kirche von England, vor der Heirat zum katholischen Glauben konvertiert) und die Beklagte heirateten im September 1948. 1947 wurde einmal die Verlobung gebrochen, weil der Kläger nicht zum Übertritt zur katholischen Kirche bereit war. Selbstmorddrohungen der Beklagten machte...
1. VerfasserIn: | |
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Medienart: | Druck Aufsatz |
Sprache: | Nichtbestimmte Sprache |
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Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Veröffentlicht: |
1984
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In: |
Matrimonial decisions of Great Britain and Ireland
Jahr: 1984, Band: 20, Seiten: 53-55 |
IxTheo Notationen: | SB Katholisches Kirchenrecht |
weitere Schlagwörter: | B
Eheführungsunfähigkeit
B Eherecht B Katholische Kirche Codex iuris canonici 1983. can. 1095, §2 B Katholische Kirche Codex iuris canonici 1983. can. 1095, §3 B Rechtsprechung B Psyche B defectus discretionis iudicii B Eheunfähigkeit B Eheschließungsunfähigkeit |
Zusammenfassung: | Der Kläger (Mitglied der Kirche von England, vor der Heirat zum katholischen Glauben konvertiert) und die Beklagte heirateten im September 1948. 1947 wurde einmal die Verlobung gebrochen, weil der Kläger nicht zum Übertritt zur katholischen Kirche bereit war. Selbstmorddrohungen der Beklagten machten diesen Entschluss rückgängig. Aus der Ehe gingen 2 oder 3 Kinder hervor. 1959 trennten sich die Ehegatten, am 14.10.1966 erfolgte die zivile Scheidung. Beide Parteien haben inszwischen zivilrechtlich eine neue Ehe geschlossen. Nach kurzer Zeit schon kam auch die zweite Ehe des Klägers in Schwierigkeiten. Wegen seiner erneuten Annäherung reicht er seine Ehenichtigkeitsklage ein aus den Gründen des Mangels an Urteilsvermögen und der Unfähigkeit zur Erfüllung der wesentlichen Ehepflichten auf beiden Seiten. Aufgrund der schwierigen Situation, was die Erhebung von Zeugenaussagen angeht und unter Berücksichtigung eines psychiatrischen Gutachtens in Bezug auf den Kläger kommt das Gericht zu dem Urteil: Constat de nullitate aufgrund von can. 1095.1° und can. 1095.3° in Anwendung auf den Kläger. Die Klagegründe in Bezug auf die Beklagte werden abgewiesen |
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Enthält: | Enthalten in: Matrimonial decisions of Great Britain and Ireland
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