Lack of due discretion; inability, Brentwood, 05.12.1984

Die Klägerin und der Beklagte heirateten im August 1971. Obwohl die Ehe nach außen hin zunächst einen glücklichen Eindruck machte, war sie für die Klägerin von Anfang an unglücklich. Ein großes Problem stellte die sexuelle Beziehung dar, in der der Beklagte zu sadistischen Praktiken neigte. 1978 ver...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
1. VerfasserIn: Read, Gordon F. (Verfasst von)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Englisch
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Veröffentlicht: 1987
In: Matrimonial decisions of Great Britain and Ireland
Jahr: 1987, Band: 23, Seiten: 67-69
IxTheo Notationen:SB Katholisches Kirchenrecht
weitere Schlagwörter:B Eheführungsunfähigkeit
B Eherecht
B Mangelndes Urteilsvermögen
B Katholische Kirche Codex iuris canonici 1983. can. 1095, §2
B Katholische Kirche Codex iuris canonici 1983. can. 1095, §3
B Rechtsprechung
B Psyche
B Eheunfähigkeit
B Eheschließungsunfähigkeit
Beschreibung
Zusammenfassung:Die Klägerin und der Beklagte heirateten im August 1971. Obwohl die Ehe nach außen hin zunächst einen glücklichen Eindruck machte, war sie für die Klägerin von Anfang an unglücklich. Ein großes Problem stellte die sexuelle Beziehung dar, in der der Beklagte zu sadistischen Praktiken neigte. 1978 verlangte die Klägerin getrennte Schlafzimmer, und im Juni 1980 verließ sie ihren Ehemann. Die Zeugenbefragungen unterstützten die zur Klage vorgebrachten Argumente hinsichtlich der egozentrischen und sadistischen Veranlagung des Beklagten, die auch schon für den Zeitpunkt der Eheschließung angenommen werden kann. Aus diesen Gründen lautet das Urteil in Bezug auf beide Klagegründe "Constat de nullitate" (Mangel an Urteilsvermögen und Unfähigkeit zur Erfüllung der wesentlichen Ehepflichten)
Enthält:Enthalten in: Matrimonial decisions of Great Britain and Ireland