Chorleiter kein Arbeitnehmer, Urteil vom 21.05.1985 - 2 Ca 129/85

Leitsatz: Ein Chorleiter mit einer Pauschalvergütung von DM 400,- monatlich, über dessen Arbeitskraft über die festgelegten Proben- und Konzertzeiten hinaus nicht verfügt werden kann und der auch keiner ständigen Arbeitsbereitschaft unterliegt, ist weder Arbeitnehmer noch arbeitnehmerähnliche Person...

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Main Author: ArbG Freiburg (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
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Published: ˜deœ Gruyter 1990
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 1990, Volume: 23, Pages: 98-101
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Jurisdiction
B Employee resignation
B Labor law
B Ecclesiastical service law
Description
Summary:Leitsatz: Ein Chorleiter mit einer Pauschalvergütung von DM 400,- monatlich, über dessen Arbeitskraft über die festgelegten Proben- und Konzertzeiten hinaus nicht verfügt werden kann und der auch keiner ständigen Arbeitsbereitschaft unterliegt, ist weder Arbeitnehmer noch arbeitnehmerähnliche Person, selbst wenn für ihn Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden. Die Kündigung des ohne schriftlichen Vertrag arbeitenden Schwerbehinderten ist nach der Dienst- und Vergütungsordnung für Kirchenmusiker in der Erzdiözese Freiburg rechtens gewesen. Die Berufung des Klägers wies das LAarbG Baden-Württenberg am 28.08.1985 (8 Sa 57/85) zurück
ISSN:0340-8760
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946