Kündigung einer Religionspädagogin und Gemeindereferentin im kirchlichen Dienst wegen Eheschließung mit einem Geschiedenen, Urteil vom 23.06.1086 - 4 Ca 366/86

Leitsatz: Es stellt einen schweren, die fristlose Kündigung rechtfertigenden Loyalitätsverstoß dar, wenn ein im Verkündigungsbereich tätiger Mitarbeiter (hier: Religionspädagogin und Gemeindereferentin) eine nach Kirchenrecht nicht gültige Ehe eingeht. - Auch die Tatsache, dass sie kirchlich heirate...

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Main Author: ArbG Darmstadt (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
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Published: ˜deœ Gruyter 1990
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 1990, Volume: 24, Pages: 143-151
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Jurisdiction
B Employee resignation
Description
Summary:Leitsatz: Es stellt einen schweren, die fristlose Kündigung rechtfertigenden Loyalitätsverstoß dar, wenn ein im Verkündigungsbereich tätiger Mitarbeiter (hier: Religionspädagogin und Gemeindereferentin) eine nach Kirchenrecht nicht gültige Ehe eingeht. - Auch die Tatsache, dass sie kirchlich heiraten will und wegen einer Erstehe ihres Mannes nicht kann, dass sie weiter ihre Kinder katholisch erziehen will, ändert an der Sachlage nichts. Das LAG hat vorliegendes erstinstanzliches Urteil nur dahingehend abgeändert, dass das Arbeitsverhältnis mit Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist beendet wurde. Revision und Gegenrevision beim BAG waren erfolglos (25.05.1988)
ISSN:0340-8760
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946