Urteil vom 11.03.1999 - 2 AZR 507/98: Fristlose Kündigung - Loyalitätsverstoß

Die außerordentliche Kündigung wegen Loyalitätsverstoßes gegenüber einem Angestellten in einer Führungsposition ist nicht deshalb unwirksam, weil für den Arbeitgeber die Möglichkeit der Freistellung unter Fortzahlung der Bezüge bis zum Ablauf einer ordentlichen Kündigungsfrist besteht (entgegen LAG...

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Corporate Author: Deutschland, Bundesarbeitsgericht (Author)
Format: Print Article
Language:German
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Published: Beck 1999
In: Neue juristische Wochenschrift
Year: 1999, Volume: 52, Pages: 587
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Loyalitätsobliegenheit
B Jurisdiction
B Employee resignation
B Law
Description
Summary:Die außerordentliche Kündigung wegen Loyalitätsverstoßes gegenüber einem Angestellten in einer Führungsposition ist nicht deshalb unwirksam, weil für den Arbeitgeber die Möglichkeit der Freistellung unter Fortzahlung der Bezüge bis zum Ablauf einer ordentlichen Kündigungsfrist besteht (entgegen LAG Düsseldorf, LAGE § 626 BGB Nr. 120)
ISSN:0341-1915
Contains:Enthalten in: Neue juristische Wochenschrift