Betriebsbedingte Kündigung des einzigen Mitglieds einer kirchlichen Mitarbeitervertretung. Urteil vom 17.04.2008 - 1 Ca 528/08

Leitsätze: 1. Das einzige Mitglied einer Mitarbeitervertretung kann nicht um Zustimmung zur eigenen Kündigung gebeten werden. 2. Steht für das Gremium kein Ersatzmitglied zur Verfügung, so muss die Arbeitgeberin die Zustimmung zur Kündigung kirchengerichtlich ersetzen lassen. Andernfalls ist die Kün...

Full description

Saved in:  
Bibliographic Details
Main Author: ArbG Krefeld (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
Check availability: HBZ Gateway
Journals Online & Print:
Drawer...
Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
Published: ˜deœ Gruyter 2008
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2008, Volume: 51, Pages: 215-218
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Jurisdiction
B Employee resignation
B Labor law
B Ecclesiastical service law
B Mitarbeitervertretungsrecht
B Job protection
Description
Summary:Leitsätze: 1. Das einzige Mitglied einer Mitarbeitervertretung kann nicht um Zustimmung zur eigenen Kündigung gebeten werden. 2. Steht für das Gremium kein Ersatzmitglied zur Verfügung, so muss die Arbeitgeberin die Zustimmung zur Kündigung kirchengerichtlich ersetzen lassen. Andernfalls ist die Kündigung bereits aus diesem Grunde unwirksam. 3. Macht ein kirchlicher Arbeitnehmer geltend, die kirchliche Mitarbeitervertretung sei nicht ordnungsgemäß beteiligt worden, so haben die Arbeitsgerichte auch dies zu überprüfen
ISSN:0340-8760
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946