Inability, Dublin (1. Instanz), 23.11.1977

Die Klägerin und der Beklagte heirateten im März 1974. Die Ehe dauerte nur etwa 6 Monate, dann trennte sich das Paar. Am 22.09.1976 reichte die Klägerin Ehenichtigkeitsklage ein mit der Begründung, dass der Beklagte unfähig gewesen sei, die wesentlichen Verpflichtungen der Ehe zu übernehmen*. - Am 2...

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Λεπτομέρειες βιβλιογραφικής εγγραφής
Κύριος συγγραφέας: Payne, Ivan (Συγγραφέας)
Τύπος μέσου: Εκτύπωση Άρθρο
Γλώσσα:Μη καθορισμένη γλώσσα
Έλεγχος διαθεσιμότητας: HBZ Gateway
Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
Έκδοση: 1986
Στο/Στη: Matrimonial decisions of Great Britain and Ireland
Έτος: 1986, Τόμος: 22, Σελίδες: 1-4
Σημειογραφίες IxTheo:SB Κανονικό Δίκαιο, Δημόσιο Εκκλησιαστικό Δίκαιο
Άλλες λέξεις-κλειδιά:B Δίκαιο του γάμου
B Ανικανότητα γάμου
B Νομολογία (μοτίβο)
B defectus discretionis iudicii
B Καθολική Εκκλησία (μοτίβο) Codex iuris canonici 1983. can. 1095, §2
B Ψυχή
B Eheschließungsunfähigkeit
Περιγραφή
Σύνοψη:Die Klägerin und der Beklagte heirateten im März 1974. Die Ehe dauerte nur etwa 6 Monate, dann trennte sich das Paar. Am 22.09.1976 reichte die Klägerin Ehenichtigkeitsklage ein mit der Begründung, dass der Beklagte unfähig gewesen sei, die wesentlichen Verpflichtungen der Ehe zu übernehmen*. - Am 23.11.1977 fällt das Gericht ein negatives Urteil** in dieser Sache. *(begründet mit sexuellen Problemen, Vorwurf der Anwendung von Gewalt). **(folgende Faktoren werden angegeben, die den Zusammenbruch der Ehe verursacht hätten: sexuelle Probleme v. a. auf Seiten der Klägerin selbst, eine ungesunde Mutter-Tochter-Beziehung, Unzuverlässigkeit des Beklagten bei seiner Arbeitsstelle, Gewalt des Beklagten gegenüber der Klägerin - und schließlich persönliche Unausgereiftheiten - nicht aber Nichtigkeit der Ehe einseitig durch psychische Eheunfähigkeit des Beklagten verursacht
Περιλαμβάνει:Enthalten in: Matrimonial decisions of Great Britain and Ireland