Lack of due discretion, Dublin (1. Instanz), 06.05.1986

Eheschließungsdatum: Februar 1963. Gründe für das Scheitern der Ehe liegen u. a. im Alkoholmissbrauch des Mannes, wovon er auch durch medizinische Behandlung nicht geheilt werden konnte. 1979 wurde schon Ehenichtigkeitsklage aus den beiden Gründen der Simulation seitens der Klägerin und der Eheführu...

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Bibliographic Details
Main Author: Dalton, William (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
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Published: 1988
In: Matrimonial decisions of Great Britain and Ireland
Year: 1988, Volume: 24, Pages: 64-66
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Jurisdiction
B Marriage law
B defectus discretionis iudicii
B Marriage
B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 1095, §2
B Eheschließungsunfähigkeit
Description
Summary:Eheschließungsdatum: Februar 1963. Gründe für das Scheitern der Ehe liegen u. a. im Alkoholmissbrauch des Mannes, wovon er auch durch medizinische Behandlung nicht geheilt werden konnte. 1979 wurde schon Ehenichtigkeitsklage aus den beiden Gründen der Simulation seitens der Klägerin und der Eheführungsunfähigkeit seitens des Beklagten eingereicht. Nach Absprache mit dem Anwalt und auf Genehmigung des Gerichts hin werden diese beiden Gründe gestrichen und es wird an deren Stelle auf mangelndes Urteilsvermögen seitens der Klägerin geklagt. Die Zeugenaussagen (ihres Chefs und dessen Frau z. B.) und ein psychologisches Gutachten lassen jedoch keinen evidenten Rückschluss auf mangelndes Urteilsvermögen seitens der Klägerin zu, weisen vielmehr auf eine unverantwortliche Verhaltensweise ihres Mannes hin. Daher lautet das Urteil NEGATIVE zum Klagegrund mangelndes Urteilsvermögen seitens der Klägerin
Contains:Enthalten in: Matrimonial decisions of Great Britain and Ireland