lack of due discretion, Dublin, Regionalgericht (1. Instanz), 19.12.1983

Die Eheschließung der beiden Parteien fand im März 1976 statt; im Okt. 1978 trennte sich das Paar wieder. Am 1. Dez. 1981 reichte die Klägerin Nichtigkeitsklage unter folgender Begründung ein: 1. Simulation auf beiden Seiten und 2. Ausschluss der Nachkommenschaft auf ihrer Seite. Nach Beratung mit d...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:  
Bibliographische Detailangaben
1. VerfasserIn: Walsh, Patrick 1980- (Verfasst von)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Englisch
Verfügbarkeit prüfen: HBZ Gateway
Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
Veröffentlicht: 1987
In: Matrimonial decisions of Great Britain and Ireland
Jahr: 1987, Band: 23, Seiten: 74-76
IxTheo Notationen:SB Katholisches Kirchenrecht
weitere Schlagwörter:B Eherecht
B Mangelndes Urteilsvermögen
B Katholische Kirche Codex iuris canonici 1983. can. 1095, §2
B Rechtsprechung
B Eheschließungsunfähigkeit
Beschreibung
Zusammenfassung:Die Eheschließung der beiden Parteien fand im März 1976 statt; im Okt. 1978 trennte sich das Paar wieder. Am 1. Dez. 1981 reichte die Klägerin Nichtigkeitsklage unter folgender Begründung ein: 1. Simulation auf beiden Seiten und 2. Ausschluss der Nachkommenschaft auf ihrer Seite. Nach Beratung mit dem Anwalt wurden diese Klagegründe ersetzt unter Berufung auf mangelndes Urteilsvermögen auf seiten der Klägerin zum Zeitpunkt der Eheschließung. Die psychologischen Gutachten unterstützen diese Sicht der Dinge, so dass vom Gericht ein AFFIRMATIVES Urteil gefällt wird. Das psychologische Gutachten spricht von einem Mangel an innerer Freiheit und der Unfähigkeit, eigene Entscheidungen zu treffen, wie es einem erwachsenen Menschen gebührt
Enthält:Enthalten in: Matrimonial decisions of Great Britain and Ireland