lack of due discretion, Dublin, Regionalgericht, 02.03.1987
Die kirchliche Eheschließung fand im August 1966 statt. Drei Kinder gingen aus der Ehe hervor. Die Klägerin beschuldigt den Beklagten, schon während der ersten Wochen der Ehe untreu geworden zu sein, was dieser bestätigt. Seit 1972 wurde die Klägerin mehrfach psychiatrisch behandelt. Am 21.01.1983 r...
1. VerfasserIn: | |
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Medienart: | Druck Aufsatz |
Sprache: | Nichtbestimmte Sprache |
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Veröffentlicht: |
1987
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In: |
Matrimonial decisions of Great Britain and Ireland
Jahr: 1987, Band: 23, Seiten: 82-85 |
IxTheo Notationen: | SB Katholisches Kirchenrecht |
weitere Schlagwörter: | B
Eherecht
B Katholische Kirche Codex iuris canonici 1983. can. 1095, §2 B Rechtsprechung B defectus discretionis iudicii B Eheschließungsunfähigkeit |
Zusammenfassung: | Die kirchliche Eheschließung fand im August 1966 statt. Drei Kinder gingen aus der Ehe hervor. Die Klägerin beschuldigt den Beklagten, schon während der ersten Wochen der Ehe untreu geworden zu sein, was dieser bestätigt. Seit 1972 wurde die Klägerin mehrfach psychiatrisch behandelt. Am 21.01.1983 reichte sie Ehenichtigkeitsklage aus folgenden beiden Gründen ein: Ausschluss der Treue seitens des Beklagten und mangelndes Urteilsvermögen ihrerseits. Nach Einsichtnahme in die Beweislage wurde der 1. Klagegrund gestrichen und statt dessen der Grund mangelndes Urteilsvermögen für beide Parteien erhoben. Angesichts der vielfältigen psychologischen Gutachten in diesem Fall kommt das Gericht bezüglich beider Klagegründe zu einer AFFIRMATIVEN Entscheidung |
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Enthält: | Enthalten in: Matrimonial decisions of Great Britain and Ireland
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