lack of due discretion, Dublin, Regionalgericht, 02.03.1987

Die kirchliche Eheschließung fand im August 1966 statt. Drei Kinder gingen aus der Ehe hervor. Die Klägerin beschuldigt den Beklagten, schon während der ersten Wochen der Ehe untreu geworden zu sein, was dieser bestätigt. Seit 1972 wurde die Klägerin mehrfach psychiatrisch behandelt. Am 21.01.1983 r...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:  
Bibliographische Detailangaben
1. VerfasserIn: Payne, Ivan (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Nichtbestimmte Sprache
Verfügbarkeit prüfen: HBZ Gateway
Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
Veröffentlicht: 1987
In: Matrimonial decisions of Great Britain and Ireland
Jahr: 1987, Band: 23, Seiten: 82-85
IxTheo Notationen:SB Katholisches Kirchenrecht
weitere Schlagwörter:B Eherecht
B Katholische Kirche Codex iuris canonici 1983. can. 1095, §2
B Rechtsprechung
B defectus discretionis iudicii
B Eheschließungsunfähigkeit
Beschreibung
Zusammenfassung:Die kirchliche Eheschließung fand im August 1966 statt. Drei Kinder gingen aus der Ehe hervor. Die Klägerin beschuldigt den Beklagten, schon während der ersten Wochen der Ehe untreu geworden zu sein, was dieser bestätigt. Seit 1972 wurde die Klägerin mehrfach psychiatrisch behandelt. Am 21.01.1983 reichte sie Ehenichtigkeitsklage aus folgenden beiden Gründen ein: Ausschluss der Treue seitens des Beklagten und mangelndes Urteilsvermögen ihrerseits. Nach Einsichtnahme in die Beweislage wurde der 1. Klagegrund gestrichen und statt dessen der Grund mangelndes Urteilsvermögen für beide Parteien erhoben. Angesichts der vielfältigen psychologischen Gutachten in diesem Fall kommt das Gericht bezüglich beider Klagegründe zu einer AFFIRMATIVEN Entscheidung
Enthält:Enthalten in: Matrimonial decisions of Great Britain and Ireland