Lack of due discretion; inability, Westminster, 26.03.1987
Eheschließungsdatum: Oktober 1967. Nichtigkeitsklage aufgrund von mangelndem Urteilsvermögen und psychischer Eheunfähigkeit seitens der Beklagten, und zwar wegen folgender Sachverhalte: Die Beklagte habe ziemlich bald das Interesse an der Ehe und an den Erwartungen ihres Mannes verloren, sei ihren e...
Main Author: | |
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Format: | Print Article |
Language: | Undetermined language |
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Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Published: |
1987
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In: |
Matrimonial decisions of Great Britain and Ireland
Year: 1987, Volume: 23, Pages: 135-138 |
IxTheo Classification: | SB Catholic Church law |
Further subjects: | B
Jurisdiction
B Eheführungsunfähigkeit B Marriage law B Psyche B Marriage B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 1095, §2 B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 1095, §3 B Eheschließungsunfähigkeit |
Summary: | Eheschließungsdatum: Oktober 1967. Nichtigkeitsklage aufgrund von mangelndem Urteilsvermögen und psychischer Eheunfähigkeit seitens der Beklagten, und zwar wegen folgender Sachverhalte: Die Beklagte habe ziemlich bald das Interesse an der Ehe und an den Erwartungen ihres Mannes verloren, sei ihren eigenen Weg gegangen, habe Beziehungen zu anderen Männern aufgenommen. Desgleichen habe sie einen Abtreibungsversuch unternommen und daraufhin ihren Mann endgültig verlassen. - Die Ehe wird mit affirmativem Urteil für nichtig erklärt aufgrund mangelnden Urteilsvermögens (die Beklagte habe wenig Fähigkeit besessen, zum Zeitpunkt der Eheschließung die Rechte und Pflichten einer wechselseitigen Beziehung zu erkennen) und aufgrund von Eheführungsunfähigkeit (sie sei nicht in der Lage gewesen, Verpflichtungen für die Zukunft zu übernehmen) |
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Contains: | Enthalten in: Matrimonial decisions of Great Britain and Ireland
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