Konfessionsklausel in kirchl. Stellenausschreibung. LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28.5.2014 (4 Sa 157/14, 238/14)

Aus dem Selbstbestimmungsrecht der Kirchen folgt nicht, dass die Entscheidung, ob für eine Tätigkeit eine bestimmte Religionszugehörigkeit erforderlich ist, nicht justiziabel wäre. Sehen kirchenrechtliche Vorschriften das Erfordernis einer Religionszugehörigkeit nicht vor, kann auch aus dem Selbstve...

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Bibliographic Details
Corporate Author: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (Author)
Format: Electronic Article
Language:German
Check availability: HBZ Gateway
Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
Published: De Gruyter 2018
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2018, Volume: 63, Pages: 454-472
Online Access: Volltext (Verlag)
Description
Summary:Aus dem Selbstbestimmungsrecht der Kirchen folgt nicht, dass die Entscheidung, ob für eine Tätigkeit eine bestimmte Religionszugehörigkeit erforderlich ist, nicht justiziabel wäre. Sehen kirchenrechtliche Vorschriften das Erfordernis einer Religionszugehörigkeit nicht vor, kann auch aus dem Selbstverständnis keine Rechtfertigung folgen. Insoweit obliegt den staatlichen Gerichten auch eine Missbrauchskontrolle der kirchlichen Anforderungen an deren Mitarbeiter auf der Grundlage der durch die Religionsgemeinschaft selbst vorgegebenen Maßstäbe. Dass der kirchliche Anstellungsträger für die hier in Frage stehende Stelle eines Referenten/einer Referentin eine Mitgliedschaft in einer evangelischen oder der ACK angehörenden Kirche voraussetzt, hält unter Beachtung des Selbstbestimmungsrechts einer Missbrauchskontrolle stand.
ISBN:3110519690
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Persistent identifiers:DOI: 10.1515/9783110519693