Konfessionsklausel in kirchl. Stellenausschreibung. LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28.5.2014 (4 Sa 157/14, 238/14)
Aus dem Selbstbestimmungsrecht der Kirchen folgt nicht, dass die Entscheidung, ob für eine Tätigkeit eine bestimmte Religionszugehörigkeit erforderlich ist, nicht justiziabel wäre. Sehen kirchenrechtliche Vorschriften das Erfordernis einer Religionszugehörigkeit nicht vor, kann auch aus dem Selbstve...
Corporate Author: | |
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Format: | Electronic Article |
Language: | German |
Check availability: | HBZ Gateway |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Published: |
De Gruyter
2018
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In: |
Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2018, Volume: 63, Pages: 454-472 |
Online Access: |
Volltext (Verlag) |
Summary: | Aus dem Selbstbestimmungsrecht der Kirchen folgt nicht, dass die Entscheidung, ob für eine Tätigkeit eine bestimmte Religionszugehörigkeit erforderlich ist, nicht justiziabel wäre. Sehen kirchenrechtliche Vorschriften das Erfordernis einer Religionszugehörigkeit nicht vor, kann auch aus dem Selbstverständnis keine Rechtfertigung folgen. Insoweit obliegt den staatlichen Gerichten auch eine Missbrauchskontrolle der kirchlichen Anforderungen an deren Mitarbeiter auf der Grundlage der durch die Religionsgemeinschaft selbst vorgegebenen Maßstäbe. Dass der kirchliche Anstellungsträger für die hier in Frage stehende Stelle eines Referenten/einer Referentin eine Mitgliedschaft in einer evangelischen oder der ACK angehörenden Kirche voraussetzt, hält unter Beachtung des Selbstbestimmungsrechts einer Missbrauchskontrolle stand. |
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ISBN: | 3110519690 |
Contains: | Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
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Persistent identifiers: | DOI: 10.1515/9783110519693 |