Urteil vom 25.03.2004 - 2 AZR 341/03: Außerordentliche Kündigung wegen sexueller Belästigung einer Mitarbeiterin
Orientierungssätze der Richterinnen und Richter des BAG 1. Die sexuelle Belästigung einer Arbeitnehmerin durch einen Vorgesetzten kann je nach Intensität und Umfang ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung im Sinne von § 626 Absatz I BGB sein. 2. Die sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz s...
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Format: | Print Article |
Language: | German |
Check availability: | HBZ Gateway |
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Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Published: |
Beck
2004
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In: |
Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht <München>
Year: 2004, Volume: 21, Pages: 1214 |
IxTheo Classification: | SA Church law; state-church law |
Further subjects: | B
Jurisdiction
B Employee resignation B Law B Labor law B State |
Summary: | Orientierungssätze der Richterinnen und Richter des BAG 1. Die sexuelle Belästigung einer Arbeitnehmerin durch einen Vorgesetzten kann je nach Intensität und Umfang ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung im Sinne von § 626 Absatz I BGB sein. 2. Die sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz stellt nach § 2 Absatz III BeschSchG eine Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten dar. 3. Nach § 2 Absatz II 1 BeschSchG ist eine sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz jedes vorsätzliche, sexuell bestimmte Verhalten, das die Würde von Beschäftigten am Arbeitsplatz verletzt. Nach § 2 Absatz II 2 Nr. 2 BeschSchG gehören hierzu u. a. sexuelle Handlungen und Aufforderungen zu diesen sowie sexuell bestimmte körperliche Berührungen und Bemerkungen sexuellen Inhalts, die von den Betroffenen erkennbar abgelehnt werden. 4. Die Ablehnung des sexuellen Verhaltens muss nach Außen in Erscheinung treten. Eine erkennbare Ablehnung kann sich allerdings auch aus den Umständen ergeben |
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ISSN: | 0943-7525 |
Contains: | Enthalten in: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht |