incapacitas assumendi obligationes; intention contra bonum prolis, Rota Romana, 13.12.1991

Nach einem negativen erstinstanzlichen Urteil erklärt die RR die am 20.04.1979 geschlossene Ehe in zweiter Instanz für nichtig und erlegt beiden Partnern ein Eheverbot auf. Aus der Urteilsbegründung: Die "relative" Unfähigkeit hat nicht die bloße Untauglichkeit zu wollen zum Gegenstand, so...

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Main Author: Serrano Ruiz, José María 1931- (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
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Published: Serra 1992
In: Il diritto ecclesiastico
Year: 1992, Volume: 103, Issue: 2, Pages: 185-202
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Jurisdiction
B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 1101, §2
B Psyche
B Marriage
B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 1095, §3
Description
Summary:Nach einem negativen erstinstanzlichen Urteil erklärt die RR die am 20.04.1979 geschlossene Ehe in zweiter Instanz für nichtig und erlegt beiden Partnern ein Eheverbot auf. Aus der Urteilsbegründung: Die "relative" Unfähigkeit hat nicht die bloße Untauglichkeit zu wollen zum Gegenstand, sondern darüber hinaus die Untauglichkeit, das consortium zu übernehmen, diese besondere duale Beziehung, welche die Ehe als für den Vertrag typisch erfordert. Sie räumt die Möglichkeit der Ehenichtigkeit zwischen zwei Personen ein, ohne die Fähigkeit auszuschließen, eine gültige Ehe mit einem anderen Partner oder unter anderen Umständen zu schließen. Die relative Unfähigkeit, die ehelichen Pflichten zu erfüllen, hat eine enge Parallele zu der relativen funktionalen Impotenz, wenn man die Interpretationsregel des can. 17 heranzieht und sich auf Parallelstellen beruft: Hebt die relative Impotenz auf den Aspekt der Sexualität ab, in Verbindung mit der Zeugung, kann man heute nicht mehr die Relevanz rechtlicher Art des bonum coniugum zurückweisen, die mit dem personalistischen Aspekt verbunden ist. Bezieht sich ersteres auf eine sexuelle Harmonie, muss dies auch in Verbindung mit einem interpersonalen Verhältnis stehen, was wesentlich dualistisch ist
ISSN:0391-2191
Contains:Enthalten in: Il diritto ecclesiastico