incapacitas assumendi obligationes, Rota Romana, 01.07.1988
Gegen das Urteil eines Einzelrichters in den USA wird bei der Rota Berufung eingelegt. Das negative Urteil der Rota bemängelt ausführlich Verstöße des amerikanischen Gerichts gegen 1420.1, 1421.3 und 1435. Der Rechtsteil befasst sich mit den Kriterien, die bei Anwendung des can. 1095.3 vorliegen müs...
Published in: | Monitor ecclesiasticus |
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Format: | Print Article |
Language: | Undetermined language |
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Published: |
Monitor Ecclesiasticus
1989
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In: |
Monitor ecclesiasticus
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IxTheo Classification: | SB Catholic Church law |
Further subjects: | B
Eheführungsunfähigkeit
B Jurisdiction B Marriage law B Manic-depressive psychosis B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 1095, §3 |
Summary: | Gegen das Urteil eines Einzelrichters in den USA wird bei der Rota Berufung eingelegt. Das negative Urteil der Rota bemängelt ausführlich Verstöße des amerikanischen Gerichts gegen 1420.1, 1421.3 und 1435. Der Rechtsteil befasst sich mit den Kriterien, die bei Anwendung des can. 1095.3 vorliegen müssen. Insbesondere geht er auf das manisch-depressive Krankheitsbild ein. Der Faktenteil kommt aufgrund der Aussagen zu völlig anderer Würdigung der Geschehnisse. Das manisch-depressive Krankheitsbild wird abgelehnt. Es kam während der Schwangerschaft zu nervösen Reaktionen, die nach der Geburt abklangen. Die Frau wird als gute Ehefrau, als excellente Mutter geschildert, die alles tat, um ihren Mann zufriedenzustellen. Die Zeugenaussagen widersprechen sich massiv. Im ersten Urteil kamen nur die Aussagen in die Wertung, die gegen die Frau sprachen. Die RR unternimmt eine objektive Prüfung und stellt fest, dass die Krankheitsbilder der Frau erst nach der Eheschließung auftreten. Das Urteil ist negativ |
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ISSN: | 0026-976X |
Contains: | Enthalten in: Monitor ecclesiasticus
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