Entzug des elterlichen Sorgerechts bei religiös beeinflusster Kindeswohlgefährdung. OLG Nürnberg, Beschluss vom 11.6.2015 (9 UF 1430/14)

Züchtigungen von Kindern mit der Rute sind als unzulässige körperliche Bestrafungen und Erziehungsmittel, die das körperliche und seelische Wohl der Kinder unmittelbar beeinträchtigen und das Kindeswohl nachhaltig gefähr den, auch unter Berücksichtigung des grundrechtlich verbürgten Elternrechts (Ar...

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Detalhes bibliográficos
Autor Corporativo: Bayern, Oberlandesgericht, Nürnberg (Author)
Tipo de documento: Recurso Electrónico Artigo
Idioma:Alemão
Verificar disponibilidade: HBZ Gateway
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Publicado em: De Gruyter 2019
Em: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Ano: 2019, Volume: 65, Páginas: 375-406
Acesso em linha: Volltext (Verlag)
Descrição
Resumo:Züchtigungen von Kindern mit der Rute sind als unzulässige körperliche Bestrafungen und Erziehungsmittel, die das körperliche und seelische Wohl der Kinder unmittelbar beeinträchtigen und das Kindeswohl nachhaltig gefähr den, auch unter Berücksichtigung des grundrechtlich verbürgten Elternrechts (Art. 6 Abs. 2 und 3 GG) nicht hinzunehmen. Die Glaubensfreiheit der Eltern und das Recht auf freie Religionsausübung (Art. 4 Abs. 1 und 2 GG) finden in den zu schützenden Kinderrechten auf Achtung ihrer Menschenwürde (Art. 1 GG) und ihres Rechts auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) ihre Grenzen und treten hinter diese zurück.
ISBN:3110582155
Obras secundárias:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Persistent identifiers:DOI: 10.1515/9783110582154