Elterliche Sorge/Teilnahme am Religionsunterricht. OLG Köln, Beschluss vom 18.4.2013 (II-12 UF 108/12, 12 UF 108/12)

Bei gemeinsamer elterlicher Sorge geschiedener Ehegatten kann es dem Kindeswohl entsprechen, die Entscheidungsbefugnis über die Teilnahme eines konfessionslosen Kindes am Religionsunterricht der Grundschule auf einen Elternteil zu übertragen. Weder bei einer Teilnahme am Religionsunterricht und Schu...

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Bibliographic Details
Corporate Author: Nordrhein-Westfalen, Oberlandesgericht, Köln (Author)
Format: Electronic Article
Language:German
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Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
Published: Walter De Gruyter GmbH 2017
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2017, Volume: 61, Pages: 304-310
Online Access: Volltext (Verlag)
Description
Summary:Bei gemeinsamer elterlicher Sorge geschiedener Ehegatten kann es dem Kindeswohl entsprechen, die Entscheidungsbefugnis über die Teilnahme eines konfessionslosen Kindes am Religionsunterricht der Grundschule auf einen Elternteil zu übertragen. Weder bei einer Teilnahme am Religionsunterricht und Schulgottesdienst noch bei einer Nichtteilnahme ist eine Gefährdung des Kindeswohls zu befürchten. Die Teilnahme am Religionsunterricht und Gottesdienst ist für Bildung förderlich, ermöglicht später eine bessere Grundlage für eine eigene Entscheidung für oder gegen die Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft, vermittelt eine fundierte Kenntnis über die christlichen Grundlagen der abendländischen Kultur und verschafft so auch ein größeres Verständnis für hiesige Grundregeln des Zusammenlebens.
ISBN:3110465760
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Persistent identifiers:DOI: 10.1515/9783110465761