Teilweise Entziehung des elterlichen Sorgerechts wegen religiös motivierter Züchtigung

Die in Art. 8 und 9 EMRK geschützten Rechte auf Achtung des Familienlebens und auf Religionsfreiheit zusammen mit dem in Art. 2 Zusatzprotokoll zur EMRK garantierten Recht auf Achtung der weltanschaulichen und religiösen Überzeugungen der Eltern bei der Erziehung geben ihnen das Recht, ihren Kindern...

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Published in:Neue juristische Wochenschrift
Corporate Author: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (Author)
Format: Print Article
Language:German
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Published: Beck 2019
In: Neue juristische Wochenschrift
Year: 2019, Volume: 72, Issue: 24, Pages: 1733-1737
IxTheo Classification:SA Church law; state-church law
XA Law
Further subjects:B Parental care
B Religious freedom
Description
Summary:Die in Art. 8 und 9 EMRK geschützten Rechte auf Achtung des Familienlebens und auf Religionsfreiheit zusammen mit dem in Art. 2 Zusatzprotokoll zur EMRK garantierten Recht auf Achtung der weltanschaulichen und religiösen Überzeugungen der Eltern bei der Erziehung geben ihnen das Recht, ihren Kindern im Rahmen der Erziehung ihre religiösen Überzeugungen weiterzugeben und zu fördern. Das kann nachdrücklich und eindringlich geschehen, Kinder dürfen aber keinen gefährlichen Praktiken oder körperlichen oder seelischen Schädigungen ausgesetzt werden.
ISSN:0341-1915
Contains:Enthalten in: Neue juristische Wochenschrift