Versammlung gegen den Deutschen Katholikentag, 1 K 1512/18

1. Örtliche Beschränkungen einer Versammlung während eines Katholikentages.

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Ente Autore: Nordrhein-Westfalen, Verwaltungsgericht Münster (Westf) (Autore)
Tipo di documento: Stampa Articolo
Lingua:Tedesco
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Pubblicazione: Berliner Wissenschafts-Verlag 2022
In: Kirche & Recht
Anno: 2022, Volume: 28, Fascicolo: 1, Pagine: 126-127
Altre parole chiave:B § 15 BVersG
B Giurisprudenza <motivo>
B Art. 2 Abs. 2 S. 1, Art. 8 Abs. 1 GG
Descrizione
Riepilogo:1. Örtliche Beschränkungen einer Versammlung während eines Katholikentages.
2. Einzelfallentscheidung hinsichtlich einer ortsbezogenen versammlungsrechtlichen Auflage zur Abwehr von Gefahren im Zusammenhang mit dem 101. Deutschen Katholikentag 2018 in Münster.
3. Unter den besonderen Umständen dieses Einzelfalles stellt es keinen Verstoß im Rahmen des Kooperationsverfahrens dar, dass die Versammlungsbehörde den Veranstalter trotz Anmeldung der Versammlung über ein Jahr zuvor nicht bereits vorab in die Erstellung des Sicherheitskonzeptes einbezogen hat.
4. Ein Versammlungsveranstalter hat keinen Anspruch darauf, dass ein nicht unmittelbar an die Grundrechte gebundener privatrechtlicher Verein, wie hier der Veranstalter des Katholikentages, sein Versammlungsbegehren bereits im Rahmen der autonomen Programmplanung berücksichtigt. Vielmehr sind etwaige konkurrierende Ansprüche an den öffentlichen Raum erst nachgelagert durch die Versammlungsbehörde aufzulösen.
5. Ist eine angemeldete Versammlung zeitlich und räumlich auf bestimmte Veranstaltungen eines Dritten, wie hier des Katholikentages, bezogen, so ist darin bereits eine gewisse Vorgängigkeit der Veranstaltungen des Dritten angelegt. Es entspricht einer praktischen Konkordanz, wenn die Versammlungsbehörde bei Unvereinbarkeit der gleichzeitigen Nutzung des beanspruchten öffentlichen Raums mit ihren Regelungen diese Vorrangigkeit nachvollzieht.
(Amtliche Leitsätze)
ISSN:0947-8094
Comprende:Enthalten in: Kirche & Recht