Kein Abschiebeverbot in den Iran aufgrund einer Konversion zum Christentum (e.Ü), AN 17 K 17.32049

Ein formaler Kirchenbeitritt lässt allein noch nicht auf eine identitätsstiftende Prägung und Änderung der täglichen Lebensführung schließen, die eine verfolgungsträchtige Glaubensbetätigung darstellen und ein Abschiebeverbot in den Iran rechtfertigen würde.

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Bibliographic Details
Corporate Author: Ansbach, Bayerisches Verwaltungsgericht (Author)
Format: Print Article
Language:German
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Published: Berliner Wissenschafts-Verlag 2022
In: Kirche & Recht
Year: 2022, Volume: 28, Issue: 1, Pages: 126
Further subjects:B §§ 11, 60 Abs. 5, 7 S. 1 AufenthG
B Jurisdiction
B §§ 3, 4, 28Abs. la, 77 Abs. 1 S. 1 Hs. 1 AsylG
Description
Summary:Ein formaler Kirchenbeitritt lässt allein noch nicht auf eine identitätsstiftende Prägung und Änderung der täglichen Lebensführung schließen, die eine verfolgungsträchtige Glaubensbetätigung darstellen und ein Abschiebeverbot in den Iran rechtfertigen würde.
(Leitsatz der Redaktion)
ISSN:0947-8094
Contains:Enthalten in: Kirche & Recht