Erhebung des besonderen Kirchengelds bei einem nicht unerheblichen Eigenverdienst des kirchenangehörigen Ehegatten in Hamburg,

1. Die Erhebung des besonderen Kirchgelds ist auch dann verfassungsgemäß, wenn der kirchenangehörige Ehegatte über einen nicht unerheblichen Eigenverdienst verfügt, auf den Kirchensteuer entfällt.

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Corporate Author: Hamburg, Finanzgericht (Author)
Format: Print Article
Language:German
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Published: Berliner Wissenschafts-Verlag 2022
In: Kirche & Recht
Year: 2022, Volume: 28, Issue: 1, Pages: 128
IxTheo Classification:SA Church law; state-church law
Further subjects:B Jurisdiction
B § 1-5 HmbKiStG
B § 26a EStG
B § 3 KiStB
B § 3 Abs. 1, 5 Abs. 1 Nr. 1 lit. b, § 10 Abs. 1, § 9 Abs. 2 u. 3 KiStO
B Art. 6 GG
B § 1360a Abs. 2 S. 2 BGB
Description
Summary:1. Die Erhebung des besonderen Kirchgelds ist auch dann verfassungsgemäß, wenn der kirchenangehörige Ehegatte über einen nicht unerheblichen Eigenverdienst verfügt, auf den Kirchensteuer entfällt.
2. Solange die auf den Eigenverdienst entfallende Kirchensteuer die Höhe des besonderen Kirchgelds nicht erreicht, ist davon auszugehen, dass der Lebensführungsaufwand des kirchenangehörigen Ehegatten nicht bereits durch sein eigenes Einkommen gedeckt wird.
(Amtliche Leitsätze)
ISSN:0947-8094
Contains:Enthalten in: Kirche & Recht