Dienstverhältnis eines griechisch-orthodoxen Priesters, Rechtsweg. ArbG Solingen, Urteil vom 6.8.2014 (4 Ca 321/14 lev)

1. Zu der Eröffnung des Rechtsweges zu den staatlichen Gerichten für die Klage eines Priesters gegen die Versetzung in den Ruhestand/Kündigung. 2. Bedienen sich die Kirchen wie jedermann der Privatautonomie zur Begründung von Arbeitsverhältnissen, so findet auf diese das staatliche Arbeitsrecht Anwe...

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Bibliographic Details
Corporate Author: Arbeitsgericht Solingen (Author)
Format: Electronic Article
Language:German
Check availability: HBZ Gateway
Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
Published: De Gruyter 2018
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2018, Volume: 64, Pages: 174-177
Online Access: Volltext (Verlag)
Description
Summary:1. Zu der Eröffnung des Rechtsweges zu den staatlichen Gerichten für die Klage eines Priesters gegen die Versetzung in den Ruhestand/Kündigung. 2. Bedienen sich die Kirchen wie jedermann der Privatautonomie zur Begründung von Arbeitsverhältnissen, so findet auf diese das staatliche Arbeitsrecht Anwendung. 3. Bei dem Dienst- und Versorgungsrecht der Geistlichen handelt es sich grundsätzlich um den der staatlichen Gerichtsbarkeit entzogenen innerkirchlichen Bereich. Die davon abweichende Vereinbarung eines Arbeitsverhältnisses hat der Kläger zu beweisen. 4. Weder die Abführung von Sozialabgaben noch die Bezeichnung des Verdienstes eines Priesters als „Gehalt“ lassen auf das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses schließen.
ISBN:3110579073
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Persistent identifiers:DOI: 10.1515/9783110579079