Dienstverhältnis eines griechisch-orthodoxen Priesters, Rechtsweg. ArbG Solingen, Urteil vom 6.8.2014 (4 Ca 321/14 lev)
1. Zu der Eröffnung des Rechtsweges zu den staatlichen Gerichten für die Klage eines Priesters gegen die Versetzung in den Ruhestand/Kündigung. 2. Bedienen sich die Kirchen wie jedermann der Privatautonomie zur Begründung von Arbeitsverhältnissen, so findet auf diese das staatliche Arbeitsrecht Anwe...
Corporate Author: | |
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Format: | Electronic Article |
Language: | German |
Check availability: | HBZ Gateway |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Published: |
De Gruyter
2018
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In: |
Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2018, Volume: 64, Pages: 174-177 |
Online Access: |
Volltext (Verlag) |
Summary: | 1. Zu der Eröffnung des Rechtsweges zu den staatlichen Gerichten für die Klage eines Priesters gegen die Versetzung in den Ruhestand/Kündigung. 2. Bedienen sich die Kirchen wie jedermann der Privatautonomie zur Begründung von Arbeitsverhältnissen, so findet auf diese das staatliche Arbeitsrecht Anwendung. 3. Bei dem Dienst- und Versorgungsrecht der Geistlichen handelt es sich grundsätzlich um den der staatlichen Gerichtsbarkeit entzogenen innerkirchlichen Bereich. Die davon abweichende Vereinbarung eines Arbeitsverhältnisses hat der Kläger zu beweisen. 4. Weder die Abführung von Sozialabgaben noch die Bezeichnung des Verdienstes eines Priesters als „Gehalt“ lassen auf das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses schließen. |
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ISBN: | 3110579073 |
Contains: | Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
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Persistent identifiers: | DOI: 10.1515/9783110579079 |