Rechtsweg im Klerikerdienstverhältnis. ArbG Würzburg, Urteil vom 11.08.2015 (3 Ca 1298/14)
Der Rechtsweg zu den staatlichen Gerichten ist für Streitigkeiten aus einem Klerikerdienstverhältnis und über dessen Bestand nicht gegeben. Religionsgesellschaften können sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben der Gestaltungsmittel des staatlichen Rechts durch den Abschluss von Arbeitsverträgen bedienen....
Corporate Author: | |
---|---|
Format: | Electronic Article |
Language: | German |
Check availability: | HBZ Gateway |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Published: |
De Gruyter
2019
|
In: |
Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2019, Volume: 66, Pages: 58-64 |
Online Access: |
Volltext (Verlag) |
Summary: | Der Rechtsweg zu den staatlichen Gerichten ist für Streitigkeiten aus einem Klerikerdienstverhältnis und über dessen Bestand nicht gegeben. Religionsgesellschaften können sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben der Gestaltungsmittel des staatlichen Rechts durch den Abschluss von Arbeitsverträgen bedienen. Dann haben auch sie das für alle geltende Gesetz zu beachten, so dass arbeitsvertragliche Streitigkeiten kirchlicher Bediensteter gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 ArbGG der staatlichen Arbeitsgerichtsbarkeit unterliegen. |
---|---|
ISBN: | 3110645734 |
Contains: | Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
|
Persistent identifiers: | DOI: 10.1515/9783110645736 |