Wirksamkeit einer Kirchenaustrittserklärung. BVerwG, urteil vom 26.9.2012 (6 C 7/12)

Wer aufgrund staatlicher Vorschriften aus einer Religionsgemeinschaft mit dem Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts austreten will, darf seine Erklärung nicht auf die Körperschaft des öffentlichen Rechts unter Verbleib in der Religionsgemeinschaft als Glaubensgemeinschaft beschränken. Di...

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Bibliographic Details
Corporate Author: Deutschland, Bundesverwaltungsgericht (Author)
Format: Electronic Article
Language:German
Check availability: HBZ Gateway
Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
Published: Walter De Gruyter GmbH 2016
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2016, Volume: 60, Pages: 134-146
Online Access: Volltext (Verlag)
Description
Summary:Wer aufgrund staatlicher Vorschriften aus einer Religionsgemeinschaft mit dem Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts austreten will, darf seine Erklärung nicht auf die Körperschaft des öffentlichen Rechts unter Verbleib in der Religionsgemeinschaft als Glaubensgemeinschaft beschränken. Die Wirksamkeit der Austrittserklärung ist allein an dem protokollierten Wortlaut und ihrem dadurch umrissenen Sinn zu messen; weitere äußere, sie begleitende Umstände, namentlich andere Äußerungen des Austrittswilligen im zeitlichen Umfeld seines Austritts sind nicht heranzuziehen.
ISBN:3110465744
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Persistent identifiers:DOI: 10.1515/9783110465747