Schächten, Urteil vom 26.03.2001 - BVerwG 3 C 40.99

Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Schächten nach § 4a Absatz 2 Nr 2 1. Alt. TierSchG setzt voraus, dass der Antragsteller einer durch gemeinsame Glaubensüberzeugungen verbundenen Gruppe von Menschen angehört, die das betäubungslose rituelle Schächten als für sich zwingend hält. Die Zugehör...

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Corporate Author: Deutschland, Bundesverwaltungsgericht (Author)
Format: Print Article
Language:German
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Published: Mohr Siebeck 2001
In: Zeitschrift für evangelisches Kirchenrecht
Year: 2001, Volume: 46, Pages: 344-349
IxTheo Classification:SA Church law; state-church law
Further subjects:B Jurisdiction
B State law of churches
B Law
B Islam
Description
Summary:Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Schächten nach § 4a Absatz 2 Nr 2 1. Alt. TierSchG setzt voraus, dass der Antragsteller einer durch gemeinsame Glaubensüberzeugungen verbundenen Gruppe von Menschen angehört, die das betäubungslose rituelle Schächten als für sich zwingend hält. Die Zugehörigkeit zu einem alle Richtungen des Islam zusammenfassenden islamischen Regionalverband rechtfertigt die Erteilung der Ausnahmegenehmigung nicht
ISSN:0044-2690
Contains:Enthalten in: Zeitschrift für evangelisches Kirchenrecht