Ethikunterricht, Urteil vom 17.06.1998 - BVerwG 6 C 11.97

Art. 7 Abs. 1 GG enthält einen umfassenden schulischen Bildungs- und Erziehungsauftrag. Dieser gibt dem Staat die Befugnis, neue und zusätzliche Unterrichtsfächer wie das Fach Ethik einzuführen. Das Unterrichtsfach Ethik muss von seinem Inhalt her weltanschaulich und religiös neutral unterrichtet we...

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Bibliographic Details
Corporate Author: Deutschland. VerfasserIn (Author)
Format: Print Article
Language:German
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Published: 1999
In: Zeitschrift für evangelisches Kirchenrecht
Year: 1999, Volume: 44, Pages: 293
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Jurisdiction
B Ethics teaching
B School law
Description
Summary:Art. 7 Abs. 1 GG enthält einen umfassenden schulischen Bildungs- und Erziehungsauftrag. Dieser gibt dem Staat die Befugnis, neue und zusätzliche Unterrichtsfächer wie das Fach Ethik einzuführen. Das Unterrichtsfach Ethik muss von seinem Inhalt her weltanschaulich und religiös neutral unterrichtet werden. Die Vermittlung der für das Zusammenleben essentiellen und unerlässlichen Grundwerte ist dadurch nicht ausgeschlossen. Das Fach Ethik darf auch ausschließlich für die nicht am Religionsunterricht teilnehmenden Schüler verpflichtend eingerichtet werden. Geschieht dies, so muss das Fach Ethik als ein dem ordentlichen Lehrfach Religion gleichwertiges Fach ausgestaltet werden
ISSN:0044-2690
Contains:Enthalten in: Zeitschrift für evangelisches Kirchenrecht