Dienstvertragliche Bezugnahme auf kirchliche Tarifvertrag, Urteil vom 25.01.2018 - 6 AZR 6871/16
1. Ist in einem Dienstvertrag mit einem diakonischen Anstellungsträger auf den KAT-NEK und die sich an diesen "anschließenden Tarifverträge" Bezug genommen worden, so gilt aufgrund dieser Bezugnahme für das Dienstverhältnis seit dem 1. April 2007 der KAT. Dieser ersetzt den KAT-NEK und ist...
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Format: | Print Article |
Language: | German |
Check availability: | HBZ Gateway |
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Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Published: |
Berliner Wissenschafts-Verlag
2018
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In: |
Kirche & Recht
Year: 2018, Volume: 24, Pages: 192 |
IxTheo Classification: | SB Catholic Church law |
Summary: | 1. Ist in einem Dienstvertrag mit einem diakonischen Anstellungsträger auf den KAT-NEK und die sich an diesen "anschließenden Tarifverträge" Bezug genommen worden, so gilt aufgrund dieser Bezugnahme für das Dienstverhältnis seit dem 1. April 2007 der KAT. Dieser ersetzt den KAT-NEK und ist darum ein an den KAT-NEK anschließender Tarifvertrag. 2. Wird der nach § 1 Abs. 3 KAT erforderliche Tarifvertrag zur Einführung des KTD geschlossen, gilt aufgrund der arbeitsvertraglichen Bezugnahme auf den KAT mit Inkrafttreten des EinführungsTV KTD am 1. Januar 2015 im Dienstverhältnis der KTD. In diesem Fall ersetzt der KTD den KAT und ist darum ein "anschließender Tarifvertrag" iSd. Bezugnahmeklausel. Das ergibt sich aus § 1 Abs. 3 Satz 1 KAT. Danach wird der KAT durch den KTD ersetzt, soweit für Einrichtungen zwischen den Tarifvertragsparteien der KTD vereinbart wird. Orientierungssätze der Richterinnen und Richter des BAG |
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ISSN: | 0947-8094 |
Contains: | Enthalten in: Kirche & Recht
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