Dienstvertragliche Bezugnahme auf kirchliche Tarifvertrag, Urteil vom 25.01.2018 - 6 AZR 6871/16

1. Ist in einem Dienstvertrag mit einem diakonischen Anstellungsträger auf den KAT-NEK und die sich an diesen "anschließenden Tarifverträge" Bezug genommen worden, so gilt aufgrund dieser Bezugnahme für das Dienstverhältnis seit dem 1. April 2007 der KAT. Dieser ersetzt den KAT-NEK und ist...

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Corporate Author: Deutschland, Bundesarbeitsgericht (Author)
Format: Print Article
Language:German
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Published: Berliner Wissenschafts-Verlag 2018
In: Kirche & Recht
Year: 2018, Volume: 24, Pages: 192
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Description
Summary:1. Ist in einem Dienstvertrag mit einem diakonischen Anstellungsträger auf den KAT-NEK und die sich an diesen "anschließenden Tarifverträge" Bezug genommen worden, so gilt aufgrund dieser Bezugnahme für das Dienstverhältnis seit dem 1. April 2007 der KAT. Dieser ersetzt den KAT-NEK und ist darum ein an den KAT-NEK anschließender Tarifvertrag. 2. Wird der nach § 1 Abs. 3 KAT erforderliche Tarifvertrag zur Einführung des KTD geschlossen, gilt aufgrund der arbeitsvertraglichen Bezugnahme auf den KAT mit Inkrafttreten des EinführungsTV KTD am 1. Januar 2015 im Dienstverhältnis der KTD. In diesem Fall ersetzt der KTD den KAT und ist darum ein "anschließender Tarifvertrag" iSd. Bezugnahmeklausel. Das ergibt sich aus § 1 Abs. 3 Satz 1 KAT. Danach wird der KAT durch den KTD ersetzt, soweit für Einrichtungen zwischen den Tarifvertragsparteien der KTD vereinbart wird. Orientierungssätze der Richterinnen und Richter des BAG
ISSN:0947-8094
Contains:Enthalten in: Kirche & Recht