Dienstvertragliche Bezugnahme auf kirchlichen Tarifvertrag

Die Parteien streiten darüber, welcher kirchliche Tarifvertrag aufgrund arbeitsvertraglicher Bezugnahme auf ihr Arbeitsverhältnis Anwendung findet. Die Kl. war seit 1997 bei der Stiftung S Gemeindepflege beschäftigt. Sie ist Mitglied der Gewerkschaft ver.di. Am 22.11.2002 schlossen die Arbeitsvertra...

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Corporate Author: Deutschland, Bundesarbeitsgericht (Author)
Format: Print Article
Language:German
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Published: Beck 2018
In: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht <München> / NZA-Rechtsprechungs-Report Arbeitsrecht
Year: 2018, Volume: 6, Pages: 308-311
IxTheo Classification:SD Church law; Protestant Church
Further subjects:B Jurisdiction
B Protestant Church
B Labor law
B Industrial agreement law
B Dienstvertragsordnung
Description
Summary:Die Parteien streiten darüber, welcher kirchliche Tarifvertrag aufgrund arbeitsvertraglicher Bezugnahme auf ihr Arbeitsverhältnis Anwendung findet. Die Kl. war seit 1997 bei der Stiftung S Gemeindepflege beschäftigt. Sie ist Mitglied der Gewerkschaft ver.di. Am 22.11.2002 schlossen die Arbeitsvertragsparteien einen neuen Arbeitsvertrag. Danach wurde die Kl. mit Wirkung vom 22.11.2002 unbefristet eingestellt, wobei die Probezeit entfiel. Gemäß § 2 des Arbeitsvertrags richtet sich das Arbeitsverhältnis einzelvertraglich nach dem Kirchlichen Angestelltentarifvertrag für die Nordelbische Evangelisch-Lutherische Kirche (KAT-NEK) vom 15.1.1982 (GVBl NEK, 41, 46) und den sich diesem Tarifvertrag anschließenden Tarifverträgen, mit Ausnahme der Regelung in SR 2 f
ISSN:0949-7137
Contains:Enthalten in: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht / NZA-Rechtsprechungs-Report Arbeitsrecht