Auslegung von Bezugnahmeklauseln in Dienstverträgen kirchlicher Arbeitnehmer. Urteil vom 16.2.2012 (6 AZR 573/10)
Leitsatz: Das Mitarbeitergesetz der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachen lässt keine auf dem dritten Weg beschlossene Vergütungsregelung außerhalb der Dienstvertragsordnung zu. Trifft die Arbeits- und Dienstrechtliche Kommission gestützt auf das Mitarbeitergesetz eine entsprechende Ar...
Corporate Author: | |
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Format: | Print Article |
Language: | Undetermined language |
Check availability: | HBZ Gateway |
Journals Online & Print: | |
Interlibrary Loan: | Interlibrary Loan for the Fachinformationsdienste (Specialized Information Services in Germany) |
Published: |
2016
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In: |
Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2016, Volume: 59, Pages: 109-118 |
IxTheo Classification: | SD Church law; Protestant Church |
Further subjects: | B
Jurisdiction
B Protestant Church B Labor law B Remuneration B Dienstvertragsordnung |
Summary: | Leitsatz: Das Mitarbeitergesetz der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachen lässt keine auf dem dritten Weg beschlossene Vergütungsregelung außerhalb der Dienstvertragsordnung zu. Trifft die Arbeits- und Dienstrechtliche Kommission gestützt auf das Mitarbeitergesetz eine entsprechende Arbeitsrechtsregelung, ändert diese materiellrechtlich die Dienstvertragsordnung auch dann, wenn sie nicht als eine solche Änderung bezeichnet und scheinbar als eigenständige Regelung konzipert ist. Bezugnahmeklauseln auf die Bestimmungen des kirchlichen Arbeitsrechts sind grundsätzlich dahin auszulegen, dass sie dem kirchlichen Arbeitsrecht im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis umfassend Geltung verschaffen. |
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ISSN: | 0340-8760 |
Contains: | Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
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