Auslegung von Bezugnahmeklauseln in Dienstverträgen kirchlicher Arbeitnehmer. Urteil vom 16.2.2012 (6 AZR 573/10)

Leitsatz: Das Mitarbeitergesetz der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachen lässt keine auf dem dritten Weg beschlossene Vergütungsregelung außerhalb der Dienstvertragsordnung zu. Trifft die Arbeits- und Dienstrechtliche Kommission gestützt auf das Mitarbeitergesetz eine entsprechende Ar...

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Corporate Author: Deutschland, Bundesarbeitsgericht (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
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Published: ˜deœ Gruyter 2016
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2016, Volume: 59, Pages: 109-118
IxTheo Classification:SD Church law; Protestant Church
Further subjects:B Jurisdiction
B Protestant Church
B Labor law
B Remuneration
B Dienstvertragsordnung
Description
Summary:Leitsatz: Das Mitarbeitergesetz der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachen lässt keine auf dem dritten Weg beschlossene Vergütungsregelung außerhalb der Dienstvertragsordnung zu. Trifft die Arbeits- und Dienstrechtliche Kommission gestützt auf das Mitarbeitergesetz eine entsprechende Arbeitsrechtsregelung, ändert diese materiellrechtlich die Dienstvertragsordnung auch dann, wenn sie nicht als eine solche Änderung bezeichnet und scheinbar als eigenständige Regelung konzipert ist. Bezugnahmeklauseln auf die Bestimmungen des kirchlichen Arbeitsrechts sind grundsätzlich dahin auszulegen, dass sie dem kirchlichen Arbeitsrecht im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis umfassend Geltung verschaffen.
ISSN:0340-8760
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946