Fristlose Kündigung wegen Hitlergruß in jüdischem Altersheim, Urteil vom 15.10.1999 - 7 Sa 2639/98

Das Arbeitsverhältnis einer muslimischen Stationshelferin in einem jüdischen Altenheim kann fristlos gekündigt werden, wenn diese eine dort stattfindende religiöse Feier mit dem Hitlergruß stört

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Bibliographische Detailangaben
Körperschaft: Hessen, Landesarbeitsgericht (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Nichtbestimmte Sprache
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Veröffentlicht: ˜deœ Gruyter 2003
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Jahr: 2003, Band: 37, Seiten: 346-352
IxTheo Notationen:SA Kirchenrecht; Staatskirchenrecht
weitere Schlagwörter:B Staatskirchenrecht
B Kirchliches Dienstrecht
B Deutschland
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B Rechtsprechung
B Arbeitsrecht
B Kündigungsschutz
B Judentum
B Recht
Beschreibung
Zusammenfassung:Das Arbeitsverhältnis einer muslimischen Stationshelferin in einem jüdischen Altenheim kann fristlos gekündigt werden, wenn diese eine dort stattfindende religiöse Feier mit dem Hitlergruß stört
ISSN:0340-8760
Enthält:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946