Rechtsweg bei Kündigungsschutzklage eines Geschäftsführers gegen die GmbH bei Kündigung nach Abberufung, Beschluss vom 26.10.2012 - 10 AZB 60/12

Grundsatz: Vielfach ist für eine Klage von Geschäftsführern, jedenfalls nach deren Abberufung, der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen eröffnet. § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG schließt im Wege der teleologischen Reduktion nur bezüglich des für die Organstellung maßgeblichen Anstellungsvertrages un...

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Bibliographic Details
Corporate Author: Deutschland, Bundesarbeitsgericht (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
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Published: C. H. Beck 2013
In: Zeitschrift für Arbeitsrecht und Tarifpolitik in kirchlichen Unternehmen
Year: 2013, Volume: 1, Pages: 38
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Jurisdiction
B Employee resignation
B Labor law
B Germany Bundesarbeitsgericht
B Job protection
Description
Summary:Grundsatz: Vielfach ist für eine Klage von Geschäftsführern, jedenfalls nach deren Abberufung, der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen eröffnet. § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG schließt im Wege der teleologischen Reduktion nur bezüglich des für die Organstellung maßgeblichen Anstellungsvertrages und im bestehenden Organverhältnis den Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen aus. Mit Beschluss vom 26.10.2012 (10 AZB 60/12) bestätigt das BAG seine bisherige Rechtsprechung für die Kündigungsschutzklage eines Geschäftsführers nach dessen Abberufung
ISSN:2196-0119
Contains:Enthalten in: Zeitschrift für Arbeitsrecht und Tarifpolitik in kirchlichen Unternehmen