Kündigung wegen Glaubenskonflikts. Urteil vom 24.02.2011 (2 AZR 636/09)

Leitsatz: Beruft sich der Arbeitnehmer gegenüber einer Arbeitsanweisung des Arbeitgebers auf einen ihr entgegenstehenden, ernsthaften inneren Glaubenskonflikt, kann das Beharren des Arbeitgebers auf Vertragserfüllung ermessens-fehlerhaft iSv § 106 Satz 1 GewO iVm Art. 4 Abs. 1 GG sein. In diesem Fal...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Körperschaft: Deutschland. VerfasserIn (Verfasst von)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Deutsch
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Veröffentlicht: 2015
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Jahr: 2015, Band: 57, Seiten: 140-153
IxTheo Notationen:SB Katholisches Kirchenrecht
weitere Schlagwörter:B Arbeitsvertrag
B Islam
B Kündigung
B Rechtsprechung
B Arbeitsrecht
B Kündigungsschutz
B Recht
Beschreibung
Zusammenfassung:Leitsatz: Beruft sich der Arbeitnehmer gegenüber einer Arbeitsanweisung des Arbeitgebers auf einen ihr entgegenstehenden, ernsthaften inneren Glaubenskonflikt, kann das Beharren des Arbeitgebers auf Vertragserfüllung ermessens-fehlerhaft iSv § 106 Satz 1 GewO iVm Art. 4 Abs. 1 GG sein. In diesem Fall stellt zwar die Weigerung des Arbeitnehmers, der Weisung nachzukommen, keine vorwerfbare Pflichtverletzung dar, kann aber geeignet sein, eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses aus Gründen in der Person des Arbeitnehmers zu rechtfertigen, wenn es dem Arbeitgeber nicht ohne größere Schwierigkeiten möglich ist, den Arbeitnehmer anderweit sinnvoll einzusetzen
ISSN:0340-8760
Enthält:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946