Kündigung wegen Glaubenskonflikts. Urteil vom 24.02.2011 (2 AZR 636/09)
Leitsatz: Beruft sich der Arbeitnehmer gegenüber einer Arbeitsanweisung des Arbeitgebers auf einen ihr entgegenstehenden, ernsthaften inneren Glaubenskonflikt, kann das Beharren des Arbeitgebers auf Vertragserfüllung ermessens-fehlerhaft iSv § 106 Satz 1 GewO iVm Art. 4 Abs. 1 GG sein. In diesem Fal...
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| Medienart: | Druck Aufsatz |
| Sprache: | Deutsch |
| Verfügbarkeit prüfen: | HBZ Gateway |
| Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
| Veröffentlicht: |
2015
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| In: |
Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Jahr: 2015, Band: 57, Seiten: 140-153 |
| IxTheo Notationen: | SB Katholisches Kirchenrecht |
| weitere Schlagwörter: | B
Arbeitsvertrag
B Islam B Kündigung B Rechtsprechung B Arbeitsrecht B Kündigungsschutz B Recht |
| Zusammenfassung: | Leitsatz: Beruft sich der Arbeitnehmer gegenüber einer Arbeitsanweisung des Arbeitgebers auf einen ihr entgegenstehenden, ernsthaften inneren Glaubenskonflikt, kann das Beharren des Arbeitgebers auf Vertragserfüllung ermessens-fehlerhaft iSv § 106 Satz 1 GewO iVm Art. 4 Abs. 1 GG sein. In diesem Fall stellt zwar die Weigerung des Arbeitnehmers, der Weisung nachzukommen, keine vorwerfbare Pflichtverletzung dar, kann aber geeignet sein, eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses aus Gründen in der Person des Arbeitnehmers zu rechtfertigen, wenn es dem Arbeitgeber nicht ohne größere Schwierigkeiten möglich ist, den Arbeitnehmer anderweit sinnvoll einzusetzen |
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| ISSN: | 0340-8760 |
| Enthält: | Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
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