Anhörung der Mitarbeitervertretung bei Kündigungen, Urteil vom 18.01.1995 - 8 S 1167/94

Leitsatz: Sowohl aus dem in § 34 MVG-EKiR dem Dienstherrn auferlegten Gebot, die Mitarbeitervertretung zur Durchführung ihrer Aufgaben rechtzeitig und umfassend zu unterrichten, als auch aus dem Sinn und Zweck des in den §§ 38, 41 MVG-EKiR geregelten Mitwirkungsverfahren folgt die Verpflichtung des...

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Corporate Author: Nordrhein-Westfalen, Landesarbeitsgericht, Köln (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
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Published: ˜deœ Gruyter 1998
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 1998, Volume: 33, Pages: 8-12
IxTheo Classification:SD Church law; Protestant Church
Further subjects:B Protestant Church
B Employee resignation
B Labor law
B Ecclesiastical service law
B Job protection
B Employee representation
B Mitwirkungsrecht
Description
Summary:Leitsatz: Sowohl aus dem in § 34 MVG-EKiR dem Dienstherrn auferlegten Gebot, die Mitarbeitervertretung zur Durchführung ihrer Aufgaben rechtzeitig und umfassend zu unterrichten, als auch aus dem Sinn und Zweck des in den §§ 38, 41 MVG-EKiR geregelten Mitwirkungsverfahren folgt die Verpflichtung des Dienstherrn, der Mitarbeitervertretung die Gründe für die beabsichtigte Kündigung so genau und so umfassend darzulegen, dass die Mitarbeitervertretung ohne zusätzliche eigene Nachforschungen in der Lage ist, die Stichhaltigkeit der Kündigungsgründe zu prüfen und sich über ihre Stellungnahme schlüssig zu werden.
ISSN:0340-8760
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946