Il consenso matrimoniale nel suo soggetto consenso quale atto psicologico

Wird der Konsens unter dem Gesichtspunkt des actus psychologicus betrachtet, der auf seinen Gegenstand gleichsam als Vertragsmaterie hinzielt, muss für die Gültigkeit beachtet werden, dass der actus humanus dem zu schließenden Vertrag angemessen ist. Hier taucht die Frage nach dem actus psychologicu...

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Bibliographic Details
Main Author: Pompedda, Mario Francesco 1929-2006 (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
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Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
Published: Libreria Ed. Vaticana 1984
In: Dilexit iustitiam
Year: 1984, Pages: 3-16
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 1095, §1
B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 1095, §2
B Eheschließungsunfähigkeit
Description
Summary:Wird der Konsens unter dem Gesichtspunkt des actus psychologicus betrachtet, der auf seinen Gegenstand gleichsam als Vertragsmaterie hinzielt, muss für die Gültigkeit beachtet werden, dass der actus humanus dem zu schließenden Vertrag angemessen ist. Hier taucht die Frage nach dem actus psychologicus auf, der im Nupturienten entweder den hinreichenden Vernunftgebrauch oder das Urteilsvermögen gegenüber den wesentlichen Rechten und Pflichten der Ehe bestimmt. Der CIC/1983 hält jene zwei Elemente für notwendig und unbedingt erforderlich, so dass er Kontrahenten für unfähig erklärt, die des hinreichenden Vernunftgebrauchs ermangeln oder an einem schweren Mangel des Urteilsvermögens leiden. Zu diesem Canon (can. 1095.1, 2) in der Beschreibung jenes psychologischen Aktes werden Anmerkungen in Verbindung mit der kanonischen Lehre gemacht
ISBN:882091476X
Contains:Enthalten in: Dilexit iustitiam