Lack of due discretion, Dublin, 13.06.1988
Eheschließungsdatum: Juli 1978. Die Eheschließung wurde innerhalb einer Woche nach der Feststellung einer Schwangerschaft arrangiert. Die Klägerin war zum Zeitpunkt der Eheschließung nicht ganz 18 Jahre alt. Die Ehe verlief unglücklich hauptsächlich aufgrund des Alkoholmissbrauchs auf Seiten der Klä...
Autor principal: | |
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Tipo de documento: | Print Artigo |
Idioma: | Língua não determinada |
Verificar disponibilidade: | HBZ Gateway |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Publicado em: |
1988
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Em: |
Matrimonial decisions of Great Britain and Ireland
Ano: 1988, Volume: 24, Páginas: 111-115 |
Classificações IxTheo: | SB Direito canônico |
Outras palavras-chave: | B
Matrimônio
B defectus discretionis iudicii B Jurisprudência B Igreja católica Codex iuris canonici 1983. can. 1095, §2 B Eheschließungsunfähigkeit |
Resumo: | Eheschließungsdatum: Juli 1978. Die Eheschließung wurde innerhalb einer Woche nach der Feststellung einer Schwangerschaft arrangiert. Die Klägerin war zum Zeitpunkt der Eheschließung nicht ganz 18 Jahre alt. Die Ehe verlief unglücklich hauptsächlich aufgrund des Alkoholmissbrauchs auf Seiten der Klägerin, die sich zum Entzug in Behandlung begeben musste. Die Klägerin begründet ihre Ehenichtigkeitsklage mit mangelndem Urteilsvermögen ihrerseits. Die Zeugenaussagen und medizinischen Gutachten bestätigen die Umstände, unter denen diese Ehe zustande gekommen ist, und veranlassen das Gericht zu einem AFFIRMATIVEN Urteil |
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Obras secundárias: | Enthalten in: Matrimonial decisions of Great Britain and Ireland
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