Lack of due discretion, Dublin, 25.02.1986

Der Kläger und die Beklagte heiraten im Mai 1967; sie war zu diesem Zeitpunkt schon schwanger. Insgesamt wurden drei Kinder aus dieser Ehe geboren. Im August 1978 erfolgte die Trennung. - Im November 1980 reicht der Kläger Ehenichtigkeitsklage ein, die vom Gericht jedoch zurückgewiesen wurde. Der Kl...

Descrizione completa

Salvato in:  
Dettagli Bibliografici
Autore principale: McGrath, Aidan (Autore)
Tipo di documento: Stampa Articolo
Lingua:Inglese
Verificare la disponibilità: HBZ Gateway
Interlibrary Loan:Interlibrary Loan for the Fachinformationsdienste (Specialized Information Services in Germany)
Pubblicazione: 1986
In: Matrimonial decisions of Great Britain and Ireland
Anno: 1986, Volume: 22, Pagine: 31-33
Notazioni IxTheo:SB Diritto canonico
Altre parole chiave:B Chiesa cattolica Codex iuris canonici 1983. can. 1095, §2
B Mangelndes Urteilsvermögen
B Giurisprudenza <motivo>
B Diritto matrimoniale
B Eheschließungsunfähigkeit
Descrizione
Riepilogo:Der Kläger und die Beklagte heiraten im Mai 1967; sie war zu diesem Zeitpunkt schon schwanger. Insgesamt wurden drei Kinder aus dieser Ehe geboren. Im August 1978 erfolgte die Trennung. - Im November 1980 reicht der Kläger Ehenichtigkeitsklage ein, die vom Gericht jedoch zurückgewiesen wurde. Der Kläger legte Berufung ein, der stattgegeben wurde. Die Klagegründe lauten auf beiderseitiges mangelndes Urteilsvermögen. Das Gericht entscheidet am 25.02.1986 AFFIRMATIVE bezüglich des Klägers, NEGATIVE bezüglich der Beklagten. Das affirmative Urteil wird mit dem Hinweis auf ein psychologisches Gutachten begündet, das von einer starken Tendenz zu Panik- und Hysterieanfällen spricht ("anxiety hysteria"). Dieses Persönlichkeitsbild wird durch entsprechende Zeugenaussagen unterstrichen, die zudem deutlich machen, dass das entscheidende Motiv für die Eheschließung in der Schwangerschaft zu sehen war
Comprende:Enthalten in: Matrimonial decisions of Great Britain and Ireland