Lack of due discretion, Dublin, 25.02.1986

Der Kläger und die Beklagte heiraten im Mai 1967; sie war zu diesem Zeitpunkt schon schwanger. Insgesamt wurden drei Kinder aus dieser Ehe geboren. Im August 1978 erfolgte die Trennung. - Im November 1980 reicht der Kläger Ehenichtigkeitsklage ein, die vom Gericht jedoch zurückgewiesen wurde. Der Kl...

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Detalles Bibliográficos
Autor principal: McGrath, Aidan (Autor)
Tipo de documento: Print Artículo
Lenguaje:Inglés
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Publicado: 1986
En: Matrimonial decisions of Great Britain and Ireland
Año: 1986, Volumen: 22, Páginas: 31-33
Clasificaciones IxTheo:SB Derecho canónico
Otras palabras clave:B Derecho matrimonial
B Mangelndes Urteilsvermögen
B Jurisprudencia
B Movimiento juvenil católico Codex iuris canonici 1983. can. 1095, §2
B Eheschließungsunfähigkeit
Descripción
Sumario:Der Kläger und die Beklagte heiraten im Mai 1967; sie war zu diesem Zeitpunkt schon schwanger. Insgesamt wurden drei Kinder aus dieser Ehe geboren. Im August 1978 erfolgte die Trennung. - Im November 1980 reicht der Kläger Ehenichtigkeitsklage ein, die vom Gericht jedoch zurückgewiesen wurde. Der Kläger legte Berufung ein, der stattgegeben wurde. Die Klagegründe lauten auf beiderseitiges mangelndes Urteilsvermögen. Das Gericht entscheidet am 25.02.1986 AFFIRMATIVE bezüglich des Klägers, NEGATIVE bezüglich der Beklagten. Das affirmative Urteil wird mit dem Hinweis auf ein psychologisches Gutachten begündet, das von einer starken Tendenz zu Panik- und Hysterieanfällen spricht ("anxiety hysteria"). Dieses Persönlichkeitsbild wird durch entsprechende Zeugenaussagen unterstrichen, die zudem deutlich machen, dass das entscheidende Motiv für die Eheschließung in der Schwangerschaft zu sehen war
Obras secundarias:Enthalten in: Matrimonial decisions of Great Britain and Ireland