Lack of due discretion, Dublin, 20.01.1986
Die Eheschließung fand im Oktober 1973 statt. Die Beklagte war schwanger zu dem Zeitpunkt. Nach der Geburt des Kindes blieb die Beklagte jede Nacht und über die Wochenenden von zuhause weg. Das Ehepaar trennte sich endgültig 1976/77. - Am 18.01.1984 reichte der Kläger Ehenichtigkeitsklage wegen mang...
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Format: | Print Article |
Language: | Undetermined language |
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Published: |
1986
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In: |
Matrimonial decisions of Great Britain and Ireland
Year: 1986, Volume: 22, Pages: 27-29 |
IxTheo Classification: | SB Catholic Church law |
Further subjects: | B
Jurisdiction
B Marriage law B defectus discretionis iudicii B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 1095, §2 B Eheschließungsunfähigkeit |
Summary: | Die Eheschließung fand im Oktober 1973 statt. Die Beklagte war schwanger zu dem Zeitpunkt. Nach der Geburt des Kindes blieb die Beklagte jede Nacht und über die Wochenenden von zuhause weg. Das Ehepaar trennte sich endgültig 1976/77. - Am 18.01.1984 reichte der Kläger Ehenichtigkeitsklage wegen mangelnden Urteilsvermögens auf beiden Seiten ein. Das Gericht entscheidet AFFIRMATIVE über den genannten Grund seitens der Beklagten, im anderen Fall NEGATIVE. Begründet wird dieses Urteil mit dem Nachweis eines niedrigen Intelligenzgrades seitens der Beklagten, aufgrund dessen sie zur mittleren Gruppe der Geisteskranken zu zählen ist |
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Contains: | Enthalten in: Matrimonial decisions of Great Britain and Ireland
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