Lack of due discretion, Dublin, 13.06.1988
Eheschließungsdatum: Juli 1978. Die Eheschließung wurde innerhalb einer Woche nach der Feststellung einer Schwangerschaft arrangiert. Die Klägerin war zum Zeitpunkt der Eheschließung nicht ganz 18 Jahre alt. Die Ehe verlief unglücklich hauptsächlich aufgrund des Alkoholmissbrauchs auf Seiten der Klä...
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Tipo di documento: | Stampa Articolo |
Lingua: | Lingua non determinata |
Verificare la disponibilità: | HBZ Gateway |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Pubblicazione: |
1988
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In: |
Matrimonial decisions of Great Britain and Ireland
Anno: 1988, Volume: 24, Pagine: 111-115 |
Notazioni IxTheo: | SB Diritto canonico |
Altre parole chiave: | B
Chiesa cattolica Codex iuris canonici 1983. can. 1095, §2
B Giurisprudenza <motivo> B defectus discretionis iudicii B Matrimonio B Eheschließungsunfähigkeit |
Riepilogo: | Eheschließungsdatum: Juli 1978. Die Eheschließung wurde innerhalb einer Woche nach der Feststellung einer Schwangerschaft arrangiert. Die Klägerin war zum Zeitpunkt der Eheschließung nicht ganz 18 Jahre alt. Die Ehe verlief unglücklich hauptsächlich aufgrund des Alkoholmissbrauchs auf Seiten der Klägerin, die sich zum Entzug in Behandlung begeben musste. Die Klägerin begründet ihre Ehenichtigkeitsklage mit mangelndem Urteilsvermögen ihrerseits. Die Zeugenaussagen und medizinischen Gutachten bestätigen die Umstände, unter denen diese Ehe zustande gekommen ist, und veranlassen das Gericht zu einem AFFIRMATIVEN Urteil |
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Comprende: | Enthalten in: Matrimonial decisions of Great Britain and Ireland
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