Lack of due discretion, Dublin, 13.06.1988

Eheschließungsdatum: Juli 1978. Die Eheschließung wurde innerhalb einer Woche nach der Feststellung einer Schwangerschaft arrangiert. Die Klägerin war zum Zeitpunkt der Eheschließung nicht ganz 18 Jahre alt. Die Ehe verlief unglücklich hauptsächlich aufgrund des Alkoholmissbrauchs auf Seiten der Klä...

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Detalles Bibliográficos
Autor principal: McGrath, Aidan (Autor)
Tipo de documento: Print Artículo
Lenguaje:Lengua no determinada
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Publicado: 1988
En: Matrimonial decisions of Great Britain and Ireland
Año: 1988, Volumen: 24, Páginas: 111-115
Clasificaciones IxTheo:SB Derecho canónico
Otras palabras clave:B defectus discretionis iudicii
B Jurisprudencia
B Movimiento juvenil católico Codex iuris canonici 1983. can. 1095, §2
B Matrimonio
B Eheschließungsunfähigkeit
Descripción
Sumario:Eheschließungsdatum: Juli 1978. Die Eheschließung wurde innerhalb einer Woche nach der Feststellung einer Schwangerschaft arrangiert. Die Klägerin war zum Zeitpunkt der Eheschließung nicht ganz 18 Jahre alt. Die Ehe verlief unglücklich hauptsächlich aufgrund des Alkoholmissbrauchs auf Seiten der Klägerin, die sich zum Entzug in Behandlung begeben musste. Die Klägerin begründet ihre Ehenichtigkeitsklage mit mangelndem Urteilsvermögen ihrerseits. Die Zeugenaussagen und medizinischen Gutachten bestätigen die Umstände, unter denen diese Ehe zustande gekommen ist, und veranlassen das Gericht zu einem AFFIRMATIVEN Urteil
Obras secundarias:Enthalten in: Matrimonial decisions of Great Britain and Ireland