Lack of due discretion, Dublin, 13.06.1988
Eheschließungsdatum: Juli 1978. Die Eheschließung wurde innerhalb einer Woche nach der Feststellung einer Schwangerschaft arrangiert. Die Klägerin war zum Zeitpunkt der Eheschließung nicht ganz 18 Jahre alt. Die Ehe verlief unglücklich hauptsächlich aufgrund des Alkoholmissbrauchs auf Seiten der Klä...
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Tipo de documento: | Print Artículo |
Lenguaje: | Lengua no determinada |
Verificar disponibilidad: | HBZ Gateway |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Publicado: |
1988
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En: |
Matrimonial decisions of Great Britain and Ireland
Año: 1988, Volumen: 24, Páginas: 111-115 |
Clasificaciones IxTheo: | SB Derecho canónico |
Otras palabras clave: | B
defectus discretionis iudicii
B Jurisprudencia B Movimiento juvenil católico Codex iuris canonici 1983. can. 1095, §2 B Matrimonio B Eheschließungsunfähigkeit |
Sumario: | Eheschließungsdatum: Juli 1978. Die Eheschließung wurde innerhalb einer Woche nach der Feststellung einer Schwangerschaft arrangiert. Die Klägerin war zum Zeitpunkt der Eheschließung nicht ganz 18 Jahre alt. Die Ehe verlief unglücklich hauptsächlich aufgrund des Alkoholmissbrauchs auf Seiten der Klägerin, die sich zum Entzug in Behandlung begeben musste. Die Klägerin begründet ihre Ehenichtigkeitsklage mit mangelndem Urteilsvermögen ihrerseits. Die Zeugenaussagen und medizinischen Gutachten bestätigen die Umstände, unter denen diese Ehe zustande gekommen ist, und veranlassen das Gericht zu einem AFFIRMATIVEN Urteil |
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Obras secundarias: | Enthalten in: Matrimonial decisions of Great Britain and Ireland
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