Lack of due discretion, Dublin, 13.06.1988

Eheschließungsdatum: Juli 1978. Die Eheschließung wurde innerhalb einer Woche nach der Feststellung einer Schwangerschaft arrangiert. Die Klägerin war zum Zeitpunkt der Eheschließung nicht ganz 18 Jahre alt. Die Ehe verlief unglücklich hauptsächlich aufgrund des Alkoholmissbrauchs auf Seiten der Klä...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
1. VerfasserIn: McGrath, Aidan (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Nichtbestimmte Sprache
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Veröffentlicht: 1988
In: Matrimonial decisions of Great Britain and Ireland
Jahr: 1988, Band: 24, Seiten: 111-115
IxTheo Notationen:SB Katholisches Kirchenrecht
weitere Schlagwörter:B Ehe
B Katholische Kirche Codex iuris canonici 1983. can. 1095, §2
B Rechtsprechung
B defectus discretionis iudicii
B Eheschließungsunfähigkeit
Beschreibung
Zusammenfassung:Eheschließungsdatum: Juli 1978. Die Eheschließung wurde innerhalb einer Woche nach der Feststellung einer Schwangerschaft arrangiert. Die Klägerin war zum Zeitpunkt der Eheschließung nicht ganz 18 Jahre alt. Die Ehe verlief unglücklich hauptsächlich aufgrund des Alkoholmissbrauchs auf Seiten der Klägerin, die sich zum Entzug in Behandlung begeben musste. Die Klägerin begründet ihre Ehenichtigkeitsklage mit mangelndem Urteilsvermögen ihrerseits. Die Zeugenaussagen und medizinischen Gutachten bestätigen die Umstände, unter denen diese Ehe zustande gekommen ist, und veranlassen das Gericht zu einem AFFIRMATIVEN Urteil
Enthält:Enthalten in: Matrimonial decisions of Great Britain and Ireland