Total simulation; lack of due discretion, Brentwood, 01.10.1987
Die Eheschließung fand im Juli 1978 statt. Schon in den ersten Ehemonaten war von Scheidung die Rede, die im Dezember 1983 ausgesprochen wurde. Der Kläger erhebt Ehenichtigkeitsklage mit der Begründung des mangelnden Urteilsvermögens und der Totalsimulation auf seiten der Beklagten. Während die Grün...
Publié dans: | Matrimonial decisions of Great Britain and Ireland |
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Type de support: | Imprimé Article |
Langue: | Langue indéterminée |
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Publié: |
1987
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Dans: |
Matrimonial decisions of Great Britain and Ireland
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Classifications IxTheo: | SB Droit canonique |
Sujets non-standardisés: | B
Église catholique Codex iuris canonici 1983. can. 1101, §2
B Église catholique Codex iuris canonici 1983. can. 1095, §2 B Droit matrimonial B Jurisprudence B defectus discretionis iudicii B Totalsimulation B Eheschließungsunfähigkeit |
Résumé: | Die Eheschließung fand im Juli 1978 statt. Schon in den ersten Ehemonaten war von Scheidung die Rede, die im Dezember 1983 ausgesprochen wurde. Der Kläger erhebt Ehenichtigkeitsklage mit der Begründung des mangelnden Urteilsvermögens und der Totalsimulation auf seiten der Beklagten. Während die Gründe, die für mangelndes Urteilsvermögen seitens der Beklagten angeführt werden, als nicht hinreichend betrachtet werden, gilt die Totalsimulation als erwiesen (Verweigerung einer zuvor schon existierenden sexuellen Beziehung sowohl vor als auch nach der Eheschließung; schon zum Zeitpunkt der Eheschließung geäußerte Zweifel an deren Richtigkeit). Das Urteil lautet dementsprechend AFFIRMATIVE |
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Contient: | Enthalten in: Matrimonial decisions of Great Britain and Ireland
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